Falken im Garten im 14. Bezirk an Seil angebunden
Vier Pfoten
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Chronik

Falken mit Strick angebunden: Anzeige

Weil ein Wiener einen verletzten Falken schutzlos in seinem Garten in Penzing mit einem Strick angebunden hat, wurde er jetzt angezeigt. Passanten waren auf das Tier aufmerksam geworden und verständigten am Montag eine Tierschutzorganisation.

Der Mann hat den etwa sieben Monate alten Sakerfalken im Vorgarten seiner Privatwohnung, direkt neben Gehsteig und Straße, über eine Metallklammer an einem Strick festgebunden. Nach einem Hinweis sind Mitglieder der Tierschutzorganisation Vier Pfoten am Montag zu dem Wohnhaus gefahren und haben sofort die Polizei sowie die zuständige MA 60 verständigt.

Laut 2. Tierhaltungsverordnung dürfen Falken nur in Volieren und mindestens paarweise gehalten werden. Der Halter des Vogels ist selbst Falkner. Seinen Angaben zufolge war das Tier gegen eine Scheibe geflogen. Er habe es daher nach Hause gebracht, um es zu „pflegen“, hieß es in einer Aussendung von Vier Pfoten.

Falken im Garten im 14. Bezirk an Seil angebunden
Vier Pfoten
Vier Pfoten schlug wegen der Haltung des Falkens Alarm

Nachkontrollen bei Falkner angekündigt

Eine Ausnahme der Anbindehaltung gilt für Falkner ausschließlich im Rahmen der Ausübung der Jagd. Die Bewegungsfreiheit des Tiers darf auch nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. „Die 2. Tierhaltungsverordnung sieht aber ganz bestimmt nicht vor, Tieren die Rehabilitation mit einer unnötig stressigen Situation noch schwerer zu machen. Die Art der Einschränkung macht den Unterschied“, sagt Martina Pluda von Vier Pfoten.

Tierschützer meldeten Falken

Passanten waren auf das Tier aufmerksam geworden. Dem Falkner droht jetzt eine hohe Geldstrafe.

Nachdem der Fall von den Tierschützern gemeldet worden ist, hat die MA 60 reagiert. „Die Aufgabe des Amtstierarztes ist während eines Soforteinsatzes die schlechte Tierhaltung umgehend abzustellen und für die Tiere rasch eine Verbesserung zu schaffen“, stellt MA 60-Chefin Ruth Jily klar. Im vorliegenden Fall wurde der Vogel daher sofort in eine große Voliere gebracht. Die rechtliche Prüfung erfolgt auf Grund der Faktenlage durch rechtlich geschulte Personen.

Noch am Montagabend wurde durch die Veterinärdirektorin angeordnet, dass im aktuellen Fall die mangelhafte, tierschutzrelevante Haltung des Falken umgehend angezeigt wird, so Jily. Dem Falkner drohen jetzt bis zu 3.750 Euro Strafe. Den Vogel durfte er aber behalten. Das Tier ist jetzt wieder in der Falknerei des Mannes in der Loabu untergebracht. Dort soll die Haltung laut MA 60 aber regelmäßig kontrolliert werden.