Wirtschaft

Ex-Meinl-Bank nun doch keine Bank mehr

Die Anglo Austrian Bank (AAB, ehemals Meinl Bank) ist doch keine Bank mehr. Das Gericht der Europäischen Union hat den Antrag der Bank, den Entzug ihrer Bankzulassung vorläufig auszusetzen, zurückgewiesen. Es folgt die Abwicklung.

Die AAB darf kein bankmäßiges Neugeschäft mehr machen, keine neuen Einlagen nehmen und auch keine Kredite mehr vergeben. In nächster Zeit wird sie auch von bestehenden bankentechnischen Systemen abgekoppelt werden, was Kunden etwa bei Bankomatfunktionen merken werden. Die Gesellschaft muss ihr bestehendes Bankgeschäft so rasch wie möglich abwickeln. Die Einlagen müssen an Kunden ausgezahlt werden. Kredite werden bei Abwicklungen in der Regel an eine andere Bank übertragen oder verkauft.

Die Bank hatte schon vor dem Lizenzentzug erklärt, sich schrittweise aus dem Bankgeschäft zurückziehen zu wollen. Wie lang die jetzt anstehende Abwicklung (Liquidation) dauert, ist nicht bekannt. Es könnte aber ein bis zwei Jahre dauern. Ziehen könnten sich auch etwaige Berufungsverfahren.

Weiterer Richterspruch fehlt noch

Ein weiterer Richterspruch steht noch aus: Unmittelbar nach dem Lizenzentzug durch die Europäische Zentralbank (EZB) hatten die Bank-Eigner beim Gericht der EU nämlich sowohl gegen den Konzessionsverlust an sich Beschwerde eingebracht als auch dagegen, dass dies im November sofort wirksam geworden war.

Im Eilverfahren entschied das EU-Gericht damals, den Lizenzentzug vorläufig auszusetzen, der Gerichtspräsident hob heute, Freitag, diesen Beschluss auf. Eine aufschiebende Wirkung des EZB-Beschlusses wurde nicht zuerkannt, der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde zurückgewiesen. Inhaltlich, also in der Sache selbst, gibt es noch keine Entscheidung.

Bank konnte zwischenzeitlich wieder tätig werden

Was bisher geschah im Detail: Nach einigem Hin und Her kam am Freitagvormittag die Mitteilung des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union: Er habe den Antrag der Bank, den Entzug ihrer Bankzulassung vorläufig auszusetzen, zurückgewiesen. Der in Wien ansässigen Privatbank AAB war von der Euro-Zentralbank mit Beschluss vom 14. November und Wirkung vom 15. November die Zulassung entzogen worden.

Nach einer Beschwerde der Bank-Mutter „Far East“ hatte das EU-Gericht diese sofortige Wirksamkeit am 20. November vorübergehend ausgesetzt. Damit konnte die Bank zwischenzeitlich wieder tätig werden, wenngleich seit 22. November unter Kuratel eines behördlich eingesetzten Regierungskommissärs. Mit seinem heutigen Beschluss (7. Februar 2020) hob der Präsident des Unionsgerichts seinen vorläufigen Beschluss vom 20. November auf. (Rechtssache T-797/19R)

Die Bank hatte nämlich schon vor dem EZB-Lizenzentzug autonom entschieden, die Abwicklung einzuleiten. Es sei ihr damit nicht gelungen darzulegen, dass ihr durch den Lizenzentzug ein schwerer und nicht wieder gut zu machender Schaden droht, argumentierte der Gerichtspräsident am Freitag. „Damit ist der Beschluss der EZB vom 14. November 2019, mit dem der AAB Bank die Bankzulassung entzogen wurde, wieder vollziehbar“, teilte das Gericht mit. Somit hat die Gesellschaft mit Zustellung des heutigen Entscheids keine Bankkonzession mehr.

Abwickler wird beantragt

Damit fällt dieses Institut auch nicht mehr unter die Bankenaufsicht durch die FMA (Finanzmarktaufsichtsbehörde) und muss abgewickelt werden. Die FMA hat daher am Freitag beim Handelsgericht Wien wieder einen Antrag auf Bestellung eines Abwicklers gestellt.

Denn man habe „berechtigte Zweifel, dass die Mitglieder des Vorstandes der Anglo Austrian AAB Bank AG Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Bankgeschäftes bieten“, hießt es in der Aussendung der Aufsicht. Der bisherige Aufpasser (Regierungskommissär) beendete seine bisherige Tätigkeit in der Ex-Bank am Freitag.

Noch als Meinl Bank hatte sich die Gesellschaft viele Jahre lang mit den heimischen Aufsehern juristische Gefechte geliefert. Der Anlageskandal rund um die Immobilienholding Meinl European Land (MEL, heute Atrium) und die Meinl Bank hat den Finanzmarkt erschüttert.