Der Sozialarbeiter sollte sich eigentlich um den 13-Jährigen kümmern. Der Schüler war ihm zugeteilt und bewohnte mit anderen eine Wohngemeinschaft für sozial benachteiligte Jugendliche. Der Sozialarbeiter versuchte allerdings, den Jugendlichen zum Sex zu überreden und bot an, ihn mit Rauschgift zu versorgen.
Über WhatsApp zum Sex aufgefordert
„Mir ist schon klar, dass das nicht angemessen war“, sagte der 36-Jährige am Wiener Landesgericht. „Das ist eine krasse Untertreibung“, beschied ihm darauf der Richter. Der Angeklagte kontaktierte eines Tages den 13-Jährigen per WhatsApp. Er bot ihm zunächst Marihuana und Amphetamine an, danach schickte er dem Unmündigen ein Foto seines Geschlechtsteils und forderte ihn mehr oder weniger unverblümt zu sexuellen Handlungen auf.
Es wurde via WhatsApp auch gleich ein Treffen vereinbart. Der 13-Jährige ging aber stattdessen zur Polizei und zeigte den Jugendbetreuer an. Bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des 36-Jährigen wurden Cannabis und Crystal Meth sichergestellt.
Kinderpornografie gefunden
Bei der Sichtung der Festplatte seines Laptops stieß man zudem auf kinderpornografisches Material. Der Arbeitgeber des Jugendbetreuers sprach umgehend die Kündigung aus, der 36-Jährige begab sich in therapeutische Behandlung. Angesichts seiner geständigen Verantwortung und seiner bisherigen Unbescholtenheit kam der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon. Außerdem wurde ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt, was Tätigkeiten in der Aufsicht, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen betrifft.