Chronik

Coronavirus: Dreiköpfige Familie genesen

74 Infektionen mit SARS-CoV-2 sind am Freitagmorgen in der Bundeshauptstadt verzeichnet worden. Es gibt allerdings auch gute Nachrichten: Eine dreiköpfige Wiener Familie ist genesen.

Sie hatten sich aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in häuslicher Absonderung befunden. Nach zwei negativen Abstrichen konnten die Betroffenen aus der Quarantäne entlassen werden.

Wie Andreas Huber, der Sprecher des medizinischen Krisenstabs der Stadt Wien, Freitagmittag mitteilte, war die Infektionskette vom Vater ausgegangen. Der Mann hatte sich als Besucher eines Fußballmatches in Mailand mit dem Coronavirus infiziert. In weiterer Folge steckten sich seine Frau und sein Sohn an.

Mann kollabierte in KH Nord

Erstmals ist nun auch im Krankenhaus (KH) Nord ein Patient positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. Wie Huber berichtete, war der Mann ohne Anzeichen auf eine Covid-19-Erkrankung zu einer Röntgenuntersuchung ins Spital gekommen.

Während der Untersuchung sei der Mann plötzlich kollabiert und notfallmedizinisch versorgt worden, berichtete Huber. Im Zuge dessen wurde auch ein Mundhöhlenabstrich entnommen und eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt. Der Patient wurde ins Kaiser-Franz-Josef-Spital überstellt, wo er auf der Isolierstation weiter behandelt wird.

Das Personal, das mit dem Mann Kontakt hatte, wurde heimgeschickt und befindet sich für 14 Tage in häuslicher Absonderung. Diese Maßnahme betrifft 30 Spitalsmitarbeiter, die bis auf weiteres im Krankenhausbetrieb abgehen. Das Institut für Radiologie wurde großflächig gereinigt und desinfiziert und musste nicht gesperrt werden.

Donauspital SMZ Ost Donaustadt
ORF.at/Dominique Hammer
Besuche in Spitälern sind verboten, ab Montag gibt es Zutrittskontrollen

Besuchsverbot in Spitälern veröffentlicht

Unterdessen hat der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) am Freitag die Details zum Besuchsverbot in Spitälern veröffentlicht. Ab nächster Woche werden schrittweise an allen KAV-Spitälern Zutrittskontrollen umgesetzt, wobei das Verbot, volljährige Patienten zu besuchen, bereits gilt. Besuche bei Minderjährigen sind jeweils maximal einer Person gestattet. Begleitungen von Minderjährigen und betreuungsbedürftigen Personen sind ebenfalls erlaubt – sofern nicht mehr als eine Person mitkommt.

In Ausnahmefällen sind einzelne Besucher auch für volljährige Patienten gestattet. Dazu zählen etwa das Aufsuchen von Müttern mit Neugeborenen. Hier darf zumindest maximal ein Gast pro Tag empfangen werden. Auch wenn Erkrankte eine längere Aufenthaltsdauer als eine Woche haben, gibt es Ausnahmen, genauso für Menschen, wo dies angesichts einer „kritischen Lebensphase“, wie es hieß, nötig ist.

Bogen um Ambulanzen machen

Spitalsambulanzen mit ihren Wartebereichen sollten nur dann aufgesucht werden, wenn es tatsächlich notwendig ist. „Wenn nicht unbedingt notwendig, raten wir jeder und jedem einen Bogen um die Ambulanzen zu machen“, erklärte der medizinische Direktor des Krankenanstaltenverbundes, Michael Binder: „Das dient einerseits dem persönlichen Schutz vor einer möglichen Infektion und hilft uns an anderer Stelle notwendige Versorgungskapazitäten freizumachen.“

Bis auf akutmedizinische Behandlungen werden sämtliche planbaren chirurgischen Eingriffe, die nicht zeitnah durchgeführt werden müssen, verschoben. Die Betroffenen werden von der jeweiligen Abteilung telefonisch kontaktiert und informiert, hieß es.