Laudamotion Maschine beim Start
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Wirtschaft

Disput über Laudamotion-Kündigungen

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat die Massenkündigung bei Laudamotion abgelehnt. Während sich die Ryanair-Tochter in Brüssel über Österreich beschweren will, verweist Arbeitsministerin Christina Aschbacher (ÖVP) auf geltende Gesetze.

„Wer die österreichische Corona-Kurzarbeit in Anspruch nehmen möchte, muss dafür auch die österreichischen Gesetze einhalten“, wird Aschbacher von der Zeitung „Kurier“ online zitiert. Sie habe der Fluggesellschaft schon am 29. März mitgeteilt, dass „in diesem Zusammenhang das Vorliegen der Zustimmung der Sozialpartner unabhängig vom Bestehen eines Betriebsrats unumgänglich“ sei. Das Ministerium habe bereits mehrmals versucht, Laudamotion die rechtliche Lage in Österreich darzulegen.

Bisher ist bei Laudamotion für die Piloten und Flugbegleiter keine Kurzarbeit zustande gekommen, weil es einen Streit um die Anerkennung des im Herbst 2019 gewählten Betriebsrats gibt. Das AMS hat auch die Massenkündigung von 550 Mitarbeitern zurückgewiesen, weil der Betriebsrat in die Anmeldung zum Frühwarnsystem nicht eingebunden worden war.

Beschwerde über Österreich in Brüssel

Die Lauda-Geschäftsführung will sich nun bei der EU über Österreich beschweren. Die Airline fühlt sich von der Regierung beim Thema Kurzarbeit gegenüber dem Konkurrenten AUA benachteiligt, bei der Lufthansa-Tochter sind bereits fast alle der rund 7.000 Mitarbeiter im staatlich geförderten Kurzarbeitsprogramm. In einem Brief an Aschbacher hat Laudamotion laut „Standard“ eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission angekündigt.

Kurzarbeit weiter nicht genehmigt

Laudamotion hatte die 550 Mitarbeiter in Österreich vorsorglich zur Kündigung angemeldet, weil sich auch der Antrag auf Kurzarbeit wegen der Nichtanerkennung des Betriebsrates spießt. Die Kurzarbeit für die Piloten und Flugbegleiter ist nach wie vor nicht genehmigt. Ein Termin am Mittwoch beim AMS fand ohne das Management der Airline statt. Das Unternehmen sei aufgefordert, die fehlenden Informationen beim AMS nachzureichen, so der Betriebsrat. Die Billigfluglinie, die aus der Niki-Pleite hervorging, hatte wegen der Coronavirus-Pandemie so wie die AUA ihren gesamten Linienflugbetrieb eingestellt.

Der Betriebsrat, der von der Geschäftsführung nicht anerkannt wird, erklärte, dass die Ablehnung durch das AMS genau damit zusammenhänge. Der Betriebsrat müsse nämlich laut Gesetz in die Anmeldung zum AMS-Frühwarnsystem eingebunden werden. Und: Es würden alle Indizien dafür sprechen, dass es einen handlungsfähigen Betriebsrat gebe, „bis allenfalls ein Gerichtsurteil die Nichtigkeit feststellen würde“, wie es hieß.