In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Polizei löst Demo gegen CoV-Maßnahmen auf

Die Wiener Polizei hat am Freitagnachmittag eine nicht genehmigte Demonstration in der Innenstadt aufgelöst. Außerdem kündigte die Polizei Anzeigen gegen die Organisatoren und wegen des Covid-19-Maßnahmengesetzes an.

In den vergangenen Tagen hatte es ein Hin und Her um die Genehmigung der von der Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) veranstalteten Demonstration gegeben. Schließlich wurde die Demo untersagt. Trotzdem versammelten sich Freitagnachmittag Dutzende Menschen auf dem Albertinaplatz, um gegen das Coronavirus-Maßnahmenpaket der Bundesregierung zu protestierten.

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In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
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In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
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In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
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In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
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In der Wiener Innenstadt hat am Freitagnachmittag, 24. April 2020,  trotz Untersagung eine Kundgebung gegen das Corona-Maßnahmenpaket der Bundesregierung stattgefunden.
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Kurz nach 15.00 Uhr forderte die Polizei per Lautsprecher die Anwesenden erstmals dazu auf, Abstand zu halten. Dieser sei in der Menge absolut nicht gewährleistet. Die Durchsage der Polizei wurde mit lauten „Buh“-Rufen quittiert. Es folgte eine weitere Durchsage, „dass sich gesetzeswidrige Vorgänge ereignen“. Sollten sich die Demonstranten nicht entfernen, würde Zwangsgewalt eingesetzt, kündigte die Polizei zudem ein konsequentes Einschreiten an.

Bedrohliche Situationen

Erste Teilnehmer leisteten den Anordnungen der Exekutive gegen 16.00 Uhr Folge und verließen den Albertinaplatz. „Bitte verstehen Sie, dass wir unseren Job machen und nicht weiter diskutieren können“, warb die Polizei wieder per Durchsage um Kooperation. Gegen 16.30 Uhr begann sie damit, erste Identitäten festzustellen. Kurze Zeit später erfolgte die erste Festnahme wegen Widerstands. Bei der Feststellung der Identität einer Frau kam ein Mann dazu und hielt einen Polizisten von hinten fest. Sofort sammelten sich wieder Dutzende Personen um die Polizisten. Unter den nach Auflösung der Kundgebung durch die Polizei und den Veranstalter anwesenden Personen war auch Identitären-Chef Martin Sellner.

Ein Mann wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen. Kurz vor 17.00 Uhr begann die Polizei sich zurückzuziehen. Es blieben lediglich einzelne Demonstranten auf dem Albertinaplatz zurück. Insgesamt verlief die Kundgebung friedlich, betonte der Polizeisprecher.

Anzeige gegen Veranstalter angekündigt

Die Exekutive kündigte an, dass die Veranstalter zur Anzeige gebracht würden, da sie die Veranstaltung trotz Untersagung abgehalten hatten. Außerdem sollen Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz ausgestellt werden. „Es ist auch zu prüfen, ob nicht strafrechtlich wegen der Verbreitung von übertragbaren Krankheiten ein Delikt verwirklicht worden sein könnte, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig“, sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger.

Die Kundgebung war von der Initiative für fünf Personen angemeldet worden. Die Polizei begründete am Vormittag die Untersagung mit der Einschätzung, dass mehr als die angemeldeten Teilnehmer kommen würden – und behielt damit recht. Laut den Veranstaltern hatten sich trotz der Absage rund 200 Menschen versammelt, „weitaus mehr als angenommen“, hieß es. „Unsere Prognose ist eingetreten“, konstatierte Eidenberger. Die Erfahrungswerte von heute würden in künftige Entscheidungen einfließen.

Verbot bei Gefährdung öffentlichen Wohls

Seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 16. März untersagte die Wiener Polizei rund zehn Versammlungen. Eine Handvoll wurde laut Eidenberger freiwillig von den Veranstaltern zurückgezogen. Im Vergleich zu Zeiten vor dem Coronavirus ist das eine sehr geringe Anzahl. Alle Untersagungsbescheide seien gründlich argumentiert worden, betonte Eidenberger. Rechtsgrundlage ist jeweils Paragraf 6 des Versammlungsgesetzes. Darin ist geregelt, dass Versammlungen, deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet, von den Behörden zu untersagen ist: „Das öffentliche Wohl ist bei allen Untersagungen der Dreh- und Angelpunkt gewesen.“

Auch im Untersagungsbescheid der für Freitagnachmittag angemeldeten Demonstration, die am Donnerstag zunächst zugelassen und am Freitag von den Behörden untersagt wurde, wurde darauf verwiesen. „Die Abhaltung der Versammlung würde eine Gefährdung in Hinblick auf das öffentliche Wohl darstellen“, berichtete Eidenberger. „Es ist ein Unikum in der Zweiten Republik, dass alle Versammlungsanzeigen untersagt wurden“, betonte Eidenberger und verwies auf den aktuellen, durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Ausnahmefall.

Demoverbot ist „hinterfragenswert“

Gleich zwei Verfassungsjuristen äußerten sich kritisch zum Verbot der Demonstration. Sie halten es für zumindest hinterfragenswert. Es hätte wohl andere Möglichkeiten gegeben, so Bernd-Christian Funk, die Demo trotz Covid-19-Maßnahmengesetz durchzuführen. Auch Heinz Mayer hält die Untersagung durch die Polizei für nicht zulässig. Vielmehr könnte die Behörde den Versammlungsverantwortlichen Maßnahmen vorschreiben, etwa, dass Ordner dafür sorgen müssen, dass die Abstände eingehalten werden. Aber die Versammlung bereits im Vorfeld zu untersagen, sei nicht gerechtfertigt.