Tatwaffe
LPD Wien
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Chronik

Mann nach Axtattacke auf Unfallgegner verurteilt

Unter anderem weil er mit einer Axt auf einen Unfallgegner losgegangen war, hat sich am Montag ein 22-jähriger Wiener vor Gericht verantworten müssen. Er wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt und befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Der Angeklagte gab sich im Prozess reumütig. Am Ende setzte es wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung und Nötigung 15 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Nach Rücksprache mit Verteidiger Andreas Strobl nahm der 22-Jährige das Urteil an. Da er den unbedingten Strafteil bereits in der U-Haft abgesessen hat, wurde er nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

Mit Axt gegen Autoscheibe: „Kurzschlussreaktion“

Begonnen hatte alles mit einem Verkehrsunfall am 22. November 2019. Er fuhr am Margaretengürtel einem Mitarbeiter einer Botschaft in das Auto. Dass der Diplomat die Angelegenheit nicht ohne Polizei regeln wollte, brachte den Angeklagten in Rage: „Ich war durcheinander. Ich hatte zuvor Streit mit meiner Freundin.“ Außerdem sei er unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden, verriet er der Richterin. Er habe zu einer Axt gegriffen und damit die Seitenscheibe des Diplomatenautos eingeschlagen – eine „Kurzschlussreaktion“, wie der Angeklagte sagte.

Der Diplomat wurde durch einen Glassplitter an der Hand verletzt und gab Gas, um vor dem Mann zu flüchten. Doch der 22-Jährige verfolgte ihn, in der Landgutgasse in Favoriten gerieten die beiden wieder aneinander. Der Wiener sprang aus dem Auto und bedrohte sein Gegenüber mit einer Eisenstange, die er am Straßenrand gefunden haben wollte. Er habe nur die Axt zurückhaben wollen, beteuerte der Mann. Die sei ihm nämlich nach dem Schlag in das Auto des Diplomaten gefallen und gehöre seinem Vater.

Heftiger Widerstand gegen Festnahme

Doch bevor er ein zweites Mal auf sein Gegenüber losgehen konnte, war die Polizei zur Stelle. Nujr mit Mühe gelang es, den 22-Jährigen zu bändigen. Er widersetzte sich seiner Festnahme, wofür er sich im Nachhinein entschuldigte: „Ich habe die Beine bewegt. Tut mir von Herzen leid, dass ich einen Beamten dabei am Kopf verletzt habe.“ Der Polizist erlitt eine Schädelprellung und musste aus dem Dienst gehen. „Es sind Polizisten, aber am Ende des Tages sind es auch Menschen“, sah der Angeklagte sein Fehlverhalten ein.