Chronik

Schuldspruch gegen Ex-Miss-Kandidatin bestätigt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat vor kurzem einen über eine frühere Miss-Vienna-Kandidatin verhängten Schuldspruch wegen versuchten Mordes bestätigt. Eine dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits zurückgewiesen.

Die Wienerin war im vergangenen Dezember am Landesgericht für Strafsachen schuldig erkannt worden, im vorangegangen Juli in der Attemsgasse in der Donaustadt in Tötungsabsicht eine Nebenbuhlerin niedergestochen zu haben. Ob es bei den von der ersten Instanz verhängten 13 Jahren Haft bleibt, ist noch offen. Die Berufung gegen die Strafhöhe wurde vom OGH dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zur Entscheidung zugewiesen.

OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde zurück

Die 25-Jährige hatte eines Abends an der Wohnung ihrer Konkurrentin geläutet, um mit ihr vorgeblich ein klärendes Gespräch zu führen. Als die 30-Jährige öffnete, ging die Täterin mit einem Messer auf sie los. Die lebensgefährlich Verletzte schaffte es am Hausgang laut um Hilfe zu rufen. Bei dem Streit sei es nicht um den Mann gegangen, sondern um ihr Kind, hatte die 25-Jährige vor einem Schwurgericht behauptet: „Ich wollte nur, dass mein Sohn bei ihm (dem Vater, Anm.) Urlaub machen kann.“ Die 30-Jährige habe sich jedoch dagegen ausgesprochen.

In der Nichtigkeitsbeschwerde hatte die Verteidigung unter anderem damit argumentiert, das Erstgericht habe es unterlassen, das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch zu prüfen. Aus Sicht der Angeklagten wären nämlich noch weitere Handlungen möglich und erforderlich gewesen, um den Tod der 30-Jährigen herbeizuführen. Davon habe die Angeklagte freiwillig Abstand genommen. Diese Darstellung wies der OGH zurück.