Eine Markierung weist einen E-Scooter-Parkplatz aus
ORF/Matthias Lang
ORF/Matthias Lang
Verkehr

Testphase für E-Scooter-Parkplätze

Im 7. Bezirk werden in einem Pilotprojekt fünf E-Scooter-Parkplätze getestet. Das Projekt ist Teil eines Maßnahmenpakets und soll Beschwerden entgegenwirken. Seit 1. Mai gelten strengere Regeln für Betreiber.

Zwei der neuen Parkplätze befinden sich in der Neustiftgasse Ecke Myrthengasse und der Seidengasse Ecke Kaiserstraße. Aus dem Büro von Bezirksvorsteher Markus Reiter (Grüne) hieß es, dass man sich aufgrund zahlreicher Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter als Bezirk für dieses Pilotprojekt entschieden habe. Gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit wird bis Ende Oktober eine Evaluierung der Nutzung der Parkplätze durchgeführt.

Strengere Regeln seit Anfang Mai

Das Pilotprojekt ist Teil des Maßnahmenpakets von Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) zu E-Scootern in der Stadt. Leih-E-Scooter unterliegen in Wien der „ortspolizeilichen Verordnung für stationslose Mietfahrräder und elektrische Klein- und Miniroller“. Die Verordnung umfasst unter anderem Höchstzahlen und Abholfristen für Leihscooter und wurde Anfang Mai im Zuge des Maßnahmenpakets um einige Regeln erweitert, wie es aus dem Büro der Vizebürgermeisterin hieß.

Die Kreuzung Myrthengasse/Neustiftgasse zentral stehen mehrere Räder an einem Radständer, daneben befindet sich ein Parkplatz für E-Scooter
ORF/Matthias Lang
Einer der E-Scooter-Parkplätze befindet sich an der Kreuzung Myrthengasse/Neustiftgasse

Jeder Vermieter von stationslosen E-Rollern muss eine Akkreditierung erlangen und darf maximal 1.500 E-Roller anbieten. Die Scooter werden von der Stadt Wien erfasst und markiert. Wird von Bürgerinnen und Bürgern ein falsch abgestellter E-Scooter eines Leihanbieters gemeldet, etwa über die „Sags Wien“-App, werden den Anbietern an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr zwei Stunden eingeräumt, diese zu entfernen.

Außerhalb dieser Kernzeit sind es sechs Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird er kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe verhängt. Außerdem dürfen die Fahrzeuge beim Einsammeln in der Nacht nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden. Dadurch soll weniger Lärm entstehen.