Polizeibeamte führen am Donaukanal Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen durch
APA/Herbert P. Oczeret
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Chronik

CoV: Bisher mehr als 10.000 Anzeigen von Polizei

Die Covid-19-Verordnung hat alleine in Wien bisher zu mehr als 10.000 Anzeigen geführt. Und nach einer Berufung gibt es jetzt auch eine erste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts: Es hat eine Strafe zwar bestätigt, die Strafhöhe aber halbiert.

Die Wiener Polizei hat laut Magistrat 10.300 Anzeigen nach der Covid-19-Verordnung an die Bezirksämter geschickt. Diese haben vorerst aber nur 450 Strafen verhängt. Und dagegen gibt es beim Landesverwaltungsgericht Wien bisher 27 Beschwerden, wie das Ö1-Mittagsjournal berichtete.

Strafe in Wien auf 250 Euro reduziert

In einem Fall liegt nun auch schon eine Entscheidung vor. „Es ist darum gegangen, dass zwei junge Männer am Brunnenmarkt unmittelbar nebeneinander auf einer Parkbank gesessen sind. Und obwohl die Polizei sie aufgefordert hat, Abstand zu halten, haben sie Ausflüchte gesucht und sind der Anordnung nicht gefolgt“, sagte die Sprecherin des Landesverwaltungsgerichts Beatrix Hornschall.

Das Verwaltungsgericht hat die ursprüngliche Strafe von 500 Euro auf 250 Euro herabgesetzt. „Der junge Mann war nämlich noch unbescholten und hat außerdem nur einen geringen Bezug von Arbeitslosengeld“, sagte die Sprecherin. Laut Hornschall geht es auch bei den anderen Beschwerdefällen um Strafen wegen Nichteinhaltung der 1-Meter-Abstandsregel.

Strafe in Niederösterreich komplett aufgehoben

In Niederösterreich hat das Landesverwaltungsgericht die Strafe wegen eines Privatbesuchs gleich komplett gekippt. Ein Ehepaar hatte während der Ausgangsbeschränkungen ein befreundetes Ehepaar in Tulln besucht. Die Behauptung der eingeschrittenen Polizisten war, dass der „öffentliche Raum nicht betreten hätte werden dürfen, um zu dieser anderen Wohnung zu gelangen“, sagte Rechtsanwalt Florian Horn. Es kam zur Anzeige und zu einer Strafe von 600 Euro.

Doch die Strafe hat nun das Landesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde gekippt. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot. Diese Entscheidung könnte auch Einfluss auf andere ähnliche Beschwerden haben, sagte Rechtsanwalt Horn.