Training im Fitnessstudio vor Corona
dpa-Zentralbild/Britta Pedersen
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Wirtschaft

Grundregeln für Betrieb von Fitnessstudios

Am Mittwoch ist eine neue Verordnung veröffentlicht worden, die unter anderem den Betrieb von Fitnessstudios regelt. Diese dürfen ja ab Freitag aufsperren. Das Gesundheitsministerium spricht von Grundregeln, die Betreiber kritisieren zu wenig konkrete Anleitung.

Die Verordnung liefere lediglich die gesetzlichen Grundregeln, hieß es seitens des Gesundheitsministeriums Mittwochabend gegenüber wien.ORF.at. Somit gebe es „klare und einfache“ rechtliche Vorgaben für das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten sowie das Ausüben des Sports. Man könne nicht für jedes einzelne Fitnessstudio gültige Regeln erstellen. Die konkrete Ausgestaltung müsse vom Betreiber selbst umgesetzt werden oder könne auch von der Kammer durch genauere Bestimmungen geregelt werden.

Die Sprecherin verwies etwa auf die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Sportstätten. Beim Betreten und Verlassen von Sportstätten ist demnach in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, dies inkludiert die Umkleidebereiche. In Nassräumen wie etwa Duschen ist kein MNS zu tragen. Die Sportausübung darf ohne Mund-Nasen-Schutz erfolgen. In der Verordnung geregelt sei auch der Betrieb von Wellness-Bereichen. Diese würden den Regeln für Wellness- und Nassbereiche unterliegen.

Zwei Tage vor Wiedereröffnung sind Regeln für Fitnessstudios nicht bekannt.
Becker
Der Abstand zwischen den Geräten wurde vergrößert. Ob es passt, weiß niemand.

Fitnessstudios wollen genaue Vorgaben

Viele Betreiber von Fitnessstudios in Wien hatten zuletzt kritisiert, dass es zwei Tage vor dem Öffnungstermin keine Vorgaben dafür gebe. Auch die Lockerungsverordnung habe keine „so klare Regelung“ gebracht, kritisierte der Sprecher der Fitnessbetriebe in der Wirtschaftskammer Wien, Martin Becker. Die „231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle)“ sei unkonkret und schwammig.

Antworten auf konkrete Fragestellungen wie etwa den Abstand und die Anordnung von Fitnessgeräten, was wie oft zu desinfizieren sei, seien darin nicht zu finden, so Becker. Es lasse sich nur herauslesen, dass die frühere, strengere Verordnung gelockert werde, dass Fitnessstudios wieder betreten werden dürfen, aber nicht das „Wie“. Ähnlich argumentierte auch SPÖ-Sportsprecher Maximilian Köllner: „Wenn weder Studiobetreiber und -betreiberinnen noch Sportlerinnen und Sportler am 27. Mai wissen, wie der Betrieb in Fitnessstudios ab 29. Mai laufen soll, dann ist das mit Verlaub eine Frotzelei."

„Jeder stellt um, wie er glaubt“

Die Betriebe hätten sich ohne Kenntnis von Regeln auf die Wiedereröffnung vorbereiten müssen, sagte Becker noch vor der Präsentation der Lockerungen. In den Studios seien 300 Kilo schwere Geräte so umgestellt worden, „wie wir glauben, dass es richtig ist“. Andere Kollegen hätten jedes zweite Gerät deaktiviert, verhängt oder zugedeckt. Wieder andere Betreiber hätten Plexiglasscheiben aufgestellt. Dabei hätten die Betriebe Empfehlungen aus der Schweiz berücksichtigt, wo Fitnessstudios seit 11. Mai wieder geöffnet sind.

Zwei Tage vor Wiedereröffnung sind Regeln für Fitnessstudios nicht bekannt.
Becker
Keine „Face to face“-Situation, Bodenmarkierungen für die Geräte

In Wien gibt es 215 Studios mit rund 220.000 Mitgliedern. Viele hätten sich bereits erkundigt, wie das Training künftig ablaufen wird. Aber die Betreiber könnten Kunden keinerlei Auskünfte zum Training unter Coronavirus-Bedingungen geben. Becker warf den Verantwortlichen vor, dass Unternehmer seit Wochen in keiner Form in Gespräche einbezogen worden seien und nicht in die Lage kämen, unternehmerisch tätig zu werden. Mit dem heutigen Tag liegen nun aber zumindest die Grundregeln auf dem Tisch.