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Adoptivtochter missbraucht: Zehn Jahre Haft

Am Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen einen Mann wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Amerikaner wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig. Dem 58-jährigen Familienvater wurde vorgeworfen, in den Jahren 2013 bis 2014 das damals neunjährige Kind mehrmals wöchentlich missbraucht zu haben. Der Mann wies jegliche Schuld von sich, er sah hinter den Anschuldigungen eine Rache seiner Ex-Frau aufgrund der bevorstehenden Trennung.

Diesen Ausführungen glaubte das Gericht nicht. Das Mädchen habe bei seiner Einvernahme einen „überzeugenden Eindruck“ hinterlassen, sagte Schöffengerichtsvorsitzende Martina Hahn in ihrer Urteilsbegründung. „Das hat nicht einstudiert gewirkt.“

Mädchen nach Geburt adoptiert

Das Paar lernte sich im Jahr 2004 kennen, als der Amerikaner der Frau einen Job in Ungarn verschaffte. Der gebürtige Russe, der es mit Immobiliengeschäften zu stattlichem Reichtum geschafft hatte, stellte die Frau in seinem in den USA und Europa weitverzweigten Unternehmen an.

Eine Wohnung in New York, ein Haus in Miami und europäische Immobilien im Wert von insgesamt 15 Mio. Dollar (rund 13,5 Millionen Euro) sollen laut Angaben des Angeklagten in seinem Besitz sein. Als die beiden eine Beziehung eingingen, war die Frau schwanger von einem anderen Mann. Nach der Geburt adoptierte der 58-Jährige das Mädchen.

„Lange, furchtbar und in vielen Angriffen“

Im Laufe der Jahre wurden zwei weitere Kinder geboren. Die Familie übersiedelte nach Wien, der Amerikaner pendelte daraufhin mehrfach zwischen den USA und Österreich hin und her. 2014 – als es in der Ehe bereits kriselte – klagte die Erstgeborene über Schmerzen im Intimbereich. Eine Hautärztin stellte bei der mittlerweile Zehnjährigen eine Geschlechtskrankheit fest.

Die Mutter fiel laut eigenen Aussagen aus allen Wolken, als das Kind dann von den Übergriffen des Adoptivvaters erzählte, und erstattete Anzeige. Laut Staatsanwalt war der Missbrauch „lange, furchtbar und in vielen Angriffen“. Der 58-Jährige habe laut Ankläger stets gewartet, wenn er mit dem Kind alleine zu Hause war bzw. wenn alle anderen geschlafen hätten.

Angeklagter: „Motiv der Anzeige ist Geld“

Der Beschuldigte erfuhr in seiner Heimat von der Anzeige der Frau, kehrte daraufhin – aus Angst festgenommen zu werden – nicht mehr nach Österreich zurück. Im September 2019 wurde der Amerikaner in seinem Haus in Miami verhaftet und im Dezember 2019 nach Österreich ausgeliefert.

Er machte die Mutter des Kindes – seine mittlerweile von ihm geschiedene Frau – dafür verantwortlich, dass das Mädchen solche Aussagen machen würde. „Sie ist ein Werkzeug in den Händen ihrer Mutter“, so der Angeklagte beim Prozessauftakt im Jänner. Seine Ex-Frau hätte einen Tag vor der Anzeige auch Firmengelder auf die Seite geschafft, um ihm zu schaden. „Das Motiv der Anzeige ist Geld.“

Angeklagter ließ sich auf Geschlechtskrankheit testen

Der Angeklagte legte am ersten Prozesstag über seinen Verteidiger das Untersuchungsergebnis eines US-Arztes vor. Als er von den Anschuldigungen hörte, sei er sofort in die Praxis eines renommierten Professors in Manhattan gegangen und habe sich untersuchen lassen. Der Mediziner kam zu dem Schluss, dass er diese Geschlechtskrankheit nicht habe.

Ein vom Gericht beauftragter Hautarzt sagte allerdings am Dienstag, dass besagter PCR-Test, der für den Nachweis dieser Geschlechtskrankheit notwendig sei, damals in New York nicht gemacht wurde. Dass sich diese Viren bei der Geburt von der Mutter auf das Kind übertragen haben könnten, schloss der Sachverständige aus. Die Viren wurden nun beim Angeklagten nicht mehr festgestellt. Der Hautarzt berichtete von Studien, wo Tests von Infizierten nach Jahren negativ waren.

5.000 Euro Schmerzensgeld

Der Schuldspruch erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses. Wenn dieser in Rechtskraft erwächst, muss der 58-Jährige seiner Adoptivtochter 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.