Frauen mit Koffer
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Chronik

Urlaub in der Coronavirus-Zeit kann Gehalt kosten

Seit Dienstag können Österreicher wieder in 31 Länder reisen, ohne bei der Rückreise in Quarantäne zu müssen. Doch in den meisten Ländern besteht laut Außenministerium weiter ein Sicherheitsrisiko. Wer sich also im Urlaub ansteckt, könnte arbeitsrechtliche Probleme bekommen.

Trotz geöffneter Grenzen wurden sämtliche europäische Länder vom Außenministerium auf Stufe 4 gesetzt. Damit gilt ein „hohes Sicherheitsrisiko“. Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten, heißt es im Außenministerium.

Wenn man in eines der Länder verreist, könnte das arbeitsrechtliche Folgen haben, sagte Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer (AK) Wien im Ö1-Morgenjournal – etwa wenn sich die Coronavirus-Lage während des Urlaubs wieder verschärft.

Arbeitgeber muss Quarantäne nicht bezahlen

„Im schlimmsten Fall, ich könnte zurückkommen und könnte aufgrund einer behördlichen Anordnung zwei Wochen zu Hause bleiben müssen und damit nicht arbeiten können. Und das wäre für mich als Arbeitnehmer dann eine Phase, in der mich der Arbeitgeber nicht bezahlen muss, weil ich es ja selbst verschuldet habe“, sagte Tomanek. Weil man zumindest grob fahrlässig in Kauf genommen hat, dass man eine zeitlang nach der Reise nicht mehr arbeiten kann.

Das gelte insbesondere auch, wenn man sich in einem dieser Länder mit dem Coronavirus infiziert. „Auf jeden Fall muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Beginnend damit, wenn ich zurückkomme und nicht arbeiten kann, dass die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber nicht zu begleichen ist. Da habe ich einmal schon den ersten finanziellen Verlust“, so Tomanek.

AK: Derzeit eher theoretisches Risiko

Allerdings, wo man seinen Urlaub verbringt, muss man dem Arbeitgeber nicht sagen. „Selbstverständlich kann er mir auch nicht dreinreden oder etwas verbieten. Er kann mich aber auf die Konsequenzen hinweisen, die dann bis hin zu einer möglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen könnten, wenn ich nicht mehr arbeitsbereit bin für ihn“, sagte Tomanek.

Und noch eines sollten Reisende wissen: Wer in eine Region fährt, für die nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko, sondern eine tatsächliche Reisewarnung gilt, und die CoV-Infektionen steigen dort wieder an und man wird von Außenministerium zurückgeholt, dann könnte das Außenamt die Kosten dafür zurückfordern. Das ist nämlich im Konsularschutzgesetz geregelt.

Eine Reise ans Meer kann also heuer ein gewisses Risiko bergen, wenn auch derzeit ein theoretisches Risiko. Denn, ob man dann tatsächlich für alle Probleme selbst geradestehen muss, dass müsste erst ausjudiziert werden, heißt es bei der Arbeiterkammer.