Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren kassierte der bisher Unbescholtene 15 Monate Haft. Fünf Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der 33-Jährige auf Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Der Mann war am 28. April vor laufenden Kameras am Ballhausplatz überwältigt worden.
Er habe im Nationalrat aufzeigen wollen, „was im Land falsch läuft“, erläuterte der Angeklagter vor Einzelrichter Philipp Schnabel. Deshalb fuhr der in Niederösterreich wohnhafte Mann mit seinem Auto nach Wien, „um einen Weg zu finden, vor dem Nationalrat zu sprechen“. Die Sitzungen im Hohen Haus seien „a Frechheit“, er finde es „äußerst bedenklich und komisch“, dass jeder Österreicher zu den Vorgängen im Parlament „den Mund hält“. Das Parlamentsgeschehen, das live im Fernsehen übertragen werde, habe ihn zuletzt derart aufgebracht, dass er zum Entschluss gekommen sei, im Nationalrat sprechen zu müssen.
Teilbedingte Haft für Mann mit Machete
Wegen versuchter schwerer Nötigung hat sich am Mittwoch ein 33-Jähriger am Landesgericht für Strafsachen in Wien verantworten müssen. Er wollte Ende April mit einer Machete bewaffnet ins Parlament eindringen. Er wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.
Passant sah Machete und rief Polizei
Der Angeklagte fuhr am 28. April mit einem Lieferwagen durch die Innenstadt Wiens. Mit der Machete pflege er in seinem Heimatort im Wald mit Dornen durchwachsenes Gebüsch auszuholzen, erfuhr das Gericht. aEinem Passanten, den er am Naschmarkt angesprochen und in sein Auto gebeten hatte, weil er den Weg zum Parlament nicht kannte, berichtete der 33-Jährige, ihm sei egal, ob er erschossen werde oder auf der Psychiatrie lande. Es sei nötig, im Parlament aufzutreten. Sollte er nicht eingelassen werden, werde er notfalls sich ihm entgegenstellenden Personen „die Hand abhacken“ bzw. diese „umhacken“, berichtete der 23 Jahre alte Zeuge dem Gericht.
Der junge Mann hatte schleunigst das Weite gesucht, nachdem ihm der Angeklagte seine Waffe gezeigt hatte, und die Polizei verständigt. Eine telefonische Warnung ging auch von einem Onkel des 33-Jährigen ein, dem dieser im Vorfeld ebenfalls von seinem Vorhaben erzählt hatte. Vor Gericht versicherte der Angeklagte: „Ich habe nicht daran gedacht, jemanden zu verletzen.“ Es sei „eine der naivsten Entscheidungen meines Lebens“ gewesen, sich mit einer Machete vor die Hofburg zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann im Ermittlungsverfahren von einer erfahrenen Gerichtspsychiaterin begutachten lassen. Diese kam zum Schluss, dass diesem zwar eine persönlichkeitsbedingte Selbstüberhöhung eigen ist. Sie fand aber keine Hinweise auf eine höhergradige geistig-seelische Abartigkeit und bescheinigte daher dem 33-Jährigen Zurechnungsfähigkeit.