Wohnhäuser Wien
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

AK will Ende befristeter Mietverträge

Altbaumieten in Wien sind oft deutlich höher als erlaubt. Die Arbeiterkammer (AK) ortet besonders hohe illegale Aufschläge bei befristeten Mietverträgen, die neu abgeschlossen werden. Sie fordert ein Ende von Befristungen außer bei privatem Eigenbedarf.

Hohe Wände und zentrale Lage: Wohnungen in Altbauten sind beliebt, aber teuer. Die meisten können nur befristet gemietet werden, und mit jedem neuen Abschluss eines Mietvertrags erhöht sich der Preis, „und da sind wir jedesmal schon im illegalen Bereich“, sagte Thomas Ritt von der Wiener AK. Illegal deshalb, weil befristete Mietverträge eigentlich billiger sein müssten als unbefristete. Es gibt einen gesetzlichen Richtpreis. Von dem müssen 25 Prozente abgezogen werden, wenn der Mietvertrag befristet wird. Aber, so Ritt, das mache keiner.

„Rund drei Euro pro Quadratmeter“

„Bei den Wohnungen, die wir untersucht haben, die haben eine Wohnungsgröße von durchschnittlich 60 Quadratmetern, da sind es pro Monat Euro 185 Euro“, sagte Ritt. Das sind 2.220 Euro jährlich oder insgesamt für Wien mehr als 54 Millionen Euro, die Mieter zahlen, aber eigentlich nicht zahlen müssten. Die AK Wien schätzt den im Schnitt zulässigen Hauptmietzins ohne Umsatzsteuer für unbefristete Neuverträge auf rund 7,50 Euro, für befristete auf 5,60 Euro pro Quadratmeter. Tatsächlich vereinbart werden laut Mikrozensus aber rund 8,90 Euro pro Quadratmeter bei unbefristeten, rund 8,50 Euro pro Quadratmeter bei befristeten Verträgen.

Befristete Mietverträge seien generell ein Problem vor allem für junge Familien. Sie wären nicht nur teuer, sondern auch unsicher: „In derzeit ohnehin schon schwierigen Zeiten verschärft sich durch befristete Mietverhältnisse eine langfristige Lebensplanung. Es ist auch nachteilig, wenn Familien durch erzwungene Umzüge ihre sozialen Netze und das schulische und gesellschaftliche Umfeld verlieren“, sagte Ritt.

Ausnahmen für Eigenbedarf

Die AK Wien fordert daher ein Ende für befristete Mietverhältnisse. Ausnahmen soll es nur für Privatpersonen geben, die nicht mehr als drei Wohnungen haben. Dort könnten Befristungen wegen des zukünftigen Eigenbedarfs zulässig bleiben, etwa für Kinder und Enkelkinder.