Die FMA bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage, dass man einen Konkursantrag gegen die Anglo Austrian ABB AG, wie die ehemalige Meinl-Bank nun heißt, beim Handelsgericht in Wien gestellt habe. Zugleich übermittelte die FMA auch eine Stellungnahme zum ursprünglichen Konkurseröffnungsantrag. Diesen hatten im März die Abwickler der Ex-Bank eingebracht.
Nun ist Handelsgericht am Zug
In dem Streit, wer für einen Insolvenzantrag in dem Fall zuständig ist, hatte es vorige Woche einen Spruch des Höchstgerichts gegeben. Es geht darum, ob der Konkursantrag im März gültig war. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zwei Erstgerichtsentscheidungen (Handelsgericht Wien, OLG Wien) aufgehoben und argumentierte, das Konkursantragsmonopol obliege der FMA – und zwar auch nach einem Entzug der Bankkonzession.
Die FMA hingegen argumentierte wiederholt, die Anglo Austrian ABB AG sei seit dem Konzessionsentzug keine Bank mehr und würde demnach auch nicht unter Bankgesetzen abgewickelt. Die Banklizenz war im Februar entzogen worden. Über das weitere Insolvenzprozedere hat jetzt wieder das Handelsgericht Wien als Erstgericht (Konkursgericht) zu entscheiden. An den Insolvenzursachen an sich hatten die Gerichte keinen Zweifel.