Sigi Maurer und Anwältin Maria Windhager vor Prozessbeginn
APA/Roland Schlager
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Politik

Maurer-Prozess geht im September weiter

Der Strafprozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer, der ein Wiener Bierlokal-Betreiber üble Nachrede und Kreditschädigung vorwirft, wird am 11. September fortgesetzt. Der Prozess war im September des Vorjahres vertagt worden.

Einen diesbezüglichen Bericht des „Kurier“ (Mittwochausgabe) bestätigte Maurers Anwältin Maria Windhager. Unsicher dürfte Windhager zufolge allerdings sein, dass die Verhandlung am 11. September auch tatsächlich abgeschlossen wird. „Wir würden uns sehr wünschen, dass das Verfahren in der Sache endlich entschieden wird.“

Obszöne Nachrichten veröffentlicht

Die Hintergründe des Verfahrens: Maurer veröffentlichte am 30. Mai 2018 via Twitter eine private Facebook-Nachricht, die sie tags zuvor vom Account des Bierwirtes bekommen hatte. Sie habe diese Nachricht „nicht so stehen lassen“ wollen, rechtfertigte sich Maurer dazu vor Richter Hartwig Handsur bei der Verhandlung im September 2019.

Der Inhalt war grob obszön, außerdem sei sie wenige Stunden vor Erhalt der Nachricht an dem Lokal vorbeigegangen und von dem draußen stehenden Betreiber und zwei anderen Männern „blöd angeredet“ worden. Ähnliches sei in der Vergangenheit öfters passiert, sie habe am Weg zur Arbeit täglich das Lokal passiert.

„Es ist dort so, dass man angestarrt wird als Frau, angepöbelt wird“, berichtete Maurer. Weil sie keine rechtliche Möglichkeit sah, gegen die obszönen Anzüglichkeiten vorzugehen, habe sie diese publik gemacht. Der Bierwirt, vertreten von Adrian E. Hollaender, behauptete, die Nachrichten seien von einem in seinem Lokal stehenden Computer, aber nicht von ihm selbst verfasst worden, und klagte.

Weiteres Verfahren am Bezirksgericht

Abgesehen davon läuft am Bezirksgericht Josefstadt ein weiteres Verfahren gegen Maurer. Der Bierwirt hatte die Abgeordnete zivilrechtlich auf Unterlassung geklagt, weil sie ihn in einer Whatsapp-Nachricht als „Arschloch“ tituliert hatte. Windhager wies darauf hin, dass dies in einer privaten Nachricht an den früheren Besitzer des Lokals, der noch die Webseite für den Bierwirt betreute, geschehen sei und nicht an den Lokalbetreiber selbst.

Darüber hinaus sei es wohl als „Entrüstungsbeleidigung“ zu klassifizieren und obendrein verjährt. Hollaender hatte im Strafverfahren im Vorjahr wegen des Ausdrucks auch eine Ausdehnung auf das Delikt der Beleidigung angestrengt.