Chronik

Hund zu Tode misshandelt: Mann verurteilt

Ein 58-jähriger Mann ist heute am Wiener Straflandesgericht wegen Tierquälerei zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Wiener soll einen Hund so schwer misshandelt haben, dass dieser starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit bekam der Mann die Strafe unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Allerdings wurde vom Gericht Bewährungshilfe angeordnet. Der 58-Jährige war anwaltlich nicht vertreten, er hat daher drei Tage Zeit, um allenfalls ein Rechtsmittel einzubringen.

Tierschützerin beobachtete Mann

Der Hund – ein acht Jahre alter Mischling – gehörte einem Bekannten des Angeklagten. Als dieser eine Haftstrafe antreten musste, übernahm der 58-Jährige das Tier. Eine Hundebesitzerin, die im Tierschutz engagiert ist, beobachtete, wie der ihr vom Sehen bekannte Mann am 10. September 2019 vor einem Geschäft in Ottakring mehrfach auf das Tier eintrat. „Der Hund hat vor Schmerzen aufgeschrien. Ich war unter Schock“, berichtete die Frau vor Gericht.

Am darauf folgenden Tag habe sie wahrgenommen, wie der Hund „völlig apathisch“ vor einem Supermarkt gelegen ist, so die Tierschützerin. Am übernächsten Tag habe sie den Mann dann ohne Hund gesehen und in weiterer Folge erfahren, dass der Vierbeiner plötzlich an Herzversagen gestorben sei.

Tierarzt schöpfte keinen Verdacht

Das behauptete auch der Angeklagte. Der Hund sei zu Hause tot umgefallen: „Er hat gefressen, ich hab’ ferngeschaut. Plötzlich hat es ihn umg’haut.“ Der Vierbeiner sei grundsätzlich „kurzatmig“ gewesen: „Ich wohn’ im dritten Stock ohne Aufzug. Er ist sehr schwer raufgekommen.“ Er sei dessen ungeachtet viermal täglich mit ihm Gassi gegangen. Die Beobachtungen der Zeugin entsprächen nicht der Wahrheit. Er habe den Hund weder geschlagen noch getreten: „Vielleicht hab’ ich ihm ein Klapserl gegeben, wie man es einem Hund halt gibt. Weil er nicht weiter gegangen ist.“

Als der Hund auf einmal tot war, sei er mit dem leblosen Tier zum nächsten Tierarzt gelaufen. Dieser sah offensichtlich keinen Grund, an einem plötzlichen Herztod zu zweifeln. Der Tierarzt gab den Kadaver zur Tierkörperverwertung frei.

Untersuchung zeigte massive Verletzungen

Die Tierschützerin zweifelte jedoch an einem natürlichen Tod und setzte alle Hebel in Bewegung, um Gewissheit zu erlangen, was dem Hund tatsächlich widerfahren war. Sie kontaktierte den Amtstierarzt und teilte ihm ihre Vermutung mit, worauf die Kremierung des Kadavers in letzter Minute verhindert wurde. Stattdessen wurde der tote Hund auf innere Verletzungen untersucht.

Dabei zeigten sich unter anderem massive innere Blutungen und beidseitige Serienrippenbrüche. Demgegenüber fand der Pathologe keinen Hinweis auf einen Herzinfarkt. Auf die Frage der Richterin nach der Todesursache verwies der Facharzt im Zeugenstand auf den Blutverlust, die Luftansammlung im Brustkorb und die dadurch behinderte Atmung: „Solche Sachen bewirken den Tod.“

Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft

Nach diesen Ausführungen stand für das Gericht „außer Zweifel, dass der Hund durch Ihre Misshandlungen ums Leben gekommen ist“, wie die Richterin dem Angeklagten beschied. Das Tier sei „elendig und unter Schmerzen verendet“. Daher erscheine bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren das Strafdrittel als Sanktion geboten, obwohl es sich um einen Ersttäter handle.