Polizeibeamte führen am Donaukanal Aufklärungsgespräche und Personenkontrollen durch
APA/Herbert P. Oczeret
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Chronik

Polizei hebt vorerst keine CoV-Strafmandate ein

Die Wiener Polizei folgt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Rechtswidrigkeit von Coronavirus-Verordnungen. Bis auf Weiteres sollen laut einem internen Mail keine Anzeigen mehr gelegt und keine Organstrafmandate eingehoben werden.

Aufgrund der Judikatur des VfGH sei eine „neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z. B. ‚Abstandsregel‘ und ‚Mund-Nasen-Schutz‘)“ eingeleitet worden, heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail, das der APA vorliegt. Darin heißt es auch, dass beim Einschreiten gegen Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, „nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen“ zu informieren sei.

Die Wiener Polizei bestätigte, dass sie vorerst hinsichtlich der Coronavirus-Bestimmungen nicht mehr anzeigen wird und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die „Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten“.

Polizei hebt keine CoV-Strafenmandate mehr ein

Die Wiener Polizei folgt der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Rechtswidrigkeit von Coronavirus-Verordnungen. Bis auf Weiteres sollen laut einem internen Mail keine Anzeigen mehr gelegt und keine Organstrafmandate eingehoben werden.

Innenministerium überlässt Ländern die Entscheidung

Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Coronavirus-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit für „unklar“. Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise „in ihrem Wirkungsbereich zu klären“.

Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Coronavirus-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Mitteilung an die APA. In dieser wurde auch bestätigt, dass sich in Wien die Landespolizeidirektion mit dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA 15) darauf verständigt hat, auf Anzeigen und Organmandate bis zur Klärung zu verzichten.

FPÖ fordert Generalamnestie

Beim VfGH sind noch zahlreiche Anträge zu den Coronavirus-Maßnahmen anhängig. Entscheidungen ergangen sind bisher zu den Ausgangsbeschränkungen und den Betriebsstätten-Betretungsverboten. Der Wiener FPÖ-Chef Vizebürgermeister Dominik Nepp forderte angesichts des Vorgehens der Wiener Polizei „eine sofortige Generalamnestie und die Rückzahlung der offensichtlich zu Unrecht eingehobenen Strafen". Nepp verwies darauf, dass alleine in Wien „etwa 10.000 Strafverfügungen verschickt wurden und die Betroffenen teilweise 500 Euro berappen mussten“.