GESUNDHEIT

CoV-positiver Mann ging arbeiten: Verurteilt

Ein 58-jähriger Mann ist trotz eines positiven Coronavirus-Tests arbeiten gegangen. Der Bauarbeiter wurde heute im Wiener Landesgericht zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

Er war am 20. April arbeiten gegangen, obwohl er wenige Tage zuvor positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Er habe sich „eigentlich nicht krank“ gefühlt und den Verlust seines Jobs befürchtet, wäre er zu Hause geblieben, machte der Mann geltend.

„Ich bin nicht mehr jung. Ich habe auch Angst gehabt, dass ich meine Arbeit verliere“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Überdies sei er weitgehend nur Bagger gefahren und habe eine Maske getragen, weshalb er keine Gefahr für andere dargestellt habe. Dem widersprach ein Vertreter der Firma, bei welcher der Mann beschäftigt war und nach wie vor ist.

Ehefrau ebenfalls positiv getestet

Der Mann habe zunächst an einer Sicherheitsbesprechung auf dem Firmengelände teilgenommen und sei dann mit einer vierköpfigen Partie auf eine Baustelle gefahren. Dort erfuhr der Polier vom 58-Jährigen, dass dessen Ehefrau an Covid-19 erkrankt war, er selbst ebenfalls positiv getestet worden war und sich in behördlich angeordneter Heimquarantäne hätte befinden sollen.

Der Polier verständigte die Firmenleitung, der Arbeiter wurde unverzüglich nach Hause geschickt. Er habe den behördlichen Bescheid, mit dem ihm die Einhaltung der Heimquarantäne aufgetragen wurde, „nicht richtig verstanden“, so der Angeklagte. Vor Gericht bedurfte er der Dienste einer Dolmetscherin. „Es war nicht meine Absicht, die Krankheit zu verbreiten und Leute in Gefahr zu bringen“, beteuerte der Mann auf der Anklagebank.

Keine Ansteckungen durch Angeklagten

Tatsächlich habe er keine Kollegen angesteckt, die in weiterer Folge auf SARS-CoV-2 getestet worden waren, teilte der Vertreter der Firma Richter Christian Gneist mit. Der Arbeitsplatzverlust wäre bei einer Covid-19-Erkrankung keinesfalls ein Thema gewesen: „Es war die Kurzarbeitsperiode. Es hat ganz klare Vorgaben gegeben, wie mit der Quarantäne umzugehen ist.“

Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren fasste der Angeklagte am Ende wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (Paragraf 178 StGB) sechs Monate bedingt plus eine unbedingte Geldstrafe von 1.000 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro) aus. Sollte er die 1.000 Euro nicht bezahlen können, muss der Mann 50 Tage Ersatzarrest absitzen. Der bisher Unbescholtene erklärte sich mit dem Urteil einverstanden, ersuchte allerdings um eine Ratenzahlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.