Heinz-Christian Strache
APA/Harald Schneider
APA/Harald Schneider
Wahl 2020

Strache darf kandidieren

Heinz-Christian Strache wird nicht aus dem Wählerverzeichnis für die Wien-Wahl am 11. Oktober gestrichen. Das hat die Bezirkswahlbehörde des dritten Bezirks beschlossen. Laut dem Wohnsitzakt hat sich Strache für eine Eheauszeit entschieden.

Die Kleinstpartei Wandel sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler hatten beantragt, dass Strache aus dem Wählerregister entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber hat nun die Bezirkswahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind, entschieden.

„Aufgrund des gesteigerten öffentlichen Interesses an der Entscheidung der Bezirkswahlbehörde (…) wird bestätigt, dass den Streichungsbegehren nicht stattgegeben wurde“, hieß es in einer Aussendung der Magistratsdirektion. Die Abstimmung in dem Gremium ging Montagabend sechs zu drei aus. Lediglich die FPÖ stimmte gegen den Verbleib von Strache im Wählerverzeichnis. Das bedeutet, man glaubt dem ehemaligen Vizekanzler, dass dessen Wohnsitz in Wien und nicht in Klosterneuburg ist. Und Strache freute sich.

Wandel kündigt Beschwerde an

Auf Facebook postete der frühere FPÖ-Chef und Vizekanzler, der nun mit dem Team HC in die Wien-Wahl geht, in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung: „Ein echter Wiener geht eben nicht unter!“ Auch das Team Strache zeigte sich am Dienstag erfreut über die Entscheidung.

Gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde können Wandel oder Westenthaler aber binnen zwei Tagen nach der Zustellung schriftlich eine Beschwerde einbringen. Wandel glaubt nicht, dass Strache getrennt von seiner Familie lebt. Deswegen kündigte die Kleinstpartei am Dienstag bereits an, dass sie den Bescheid der Bezirkswahlbehörde anfechten wird. Somit muss das Verwaltungsgericht Wien in den nächsten Tagen entscheiden.

„Auszeit und räumliche Trennung“ von Ehefrau Philippa

Unter anderem sollen die verwirrenden Umstände des Lebensmittelpunkts und Hauptwohnsitzes von Strache auf private Probleme zurückzuführen sein, berichtete Oe24.at. Das Medium zitierte dabei aus dem Akt des Magistratischen Bezirksamtes für den dritten Bezirk.

Strache habe bei seiner Einvernahme zur Wohnsitzaffäre am 31. Juli 2020 angegeben, „dass seine Gattin und er sich für eine Auszeit und eine räumliche Trennung im Interesse des gemeinsamen kleinen Sohnes, der durch die vergangenen Ereignisse emotional sehr belastet worden sei, entschieden hätten. Die emotionale Belastung sei sowohl bei ihm als auch bei seiner Gattin gelegen“, heißt es im Akt. Das habe maßgeblich zur Verlagerung seines Lebensmittelpunkts beigetragen, „führte Strache selbst ins Treffen“.

Beim Team Strache wollte man derartige Angaben heute nicht kommentieren. Zum Privatleben Straches wolle man sich nicht äußern, hieß es. Strache selbst nah an der Pressekonferenz nicht teil.

Noch ein Verfahren anhängig

In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der Wandel hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da dieser eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten als auch wählen zu können.

Strache gibt an, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und in Klosterneuburg (NÖ) nur am Wochenende zwei Tage mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.

Meldeverfahren bei MA 62 ohne Auswirkungen

Über die Beschwerde von Wandel gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde muss – binnen vier Tagen nach Einlagen – das Verwaltungsgericht Wien entscheiden. Dagegen gibt es dann kein Rechtsmittel mehr. Am 28. August schließen die Stadt- und die Bezirkswahlbehörden die Wahlvorschläge ab und veröffentlichen sie. Dann sind die Kandidaturen fix.

Keine Auswirkungen auf Straches Kandidatur wird das bei der MA 62 laufende Verfahren haben, erläuterte ein Sprecher auf APA-Anfrage. Denn diese Entscheidung wird erst später erfolgen, rückwirkende Änderungen würden sich dadurch nicht ergeben.

Baron: Strache der „absolute Urwiener“

Der Wiener Team-Strache-Klubchef Karl Baron ortete eine „Diffamierungskampagne nach der anderen“ gegen Strache. Die Wahlbehörde habe entschieden, das „absurde Verlangen“ sei abgelehnt worden. Strache habe natürlich seinen Lebensmittelpunkt in Wien: „Wer, wenn nicht er.“ Er sei in Wien geboren und hier zur Schule gegangen – somit der „absolute Urwiener“.

Alle Parteien hätten das eingesehen, nur die FPÖ nicht. „Hier spricht nichts anderes als die pure Angst“, konstatierte Baron. Die Freiheitlichen wollten nicht gegen Strache antreten. Man werde, so zeigte man sich überzeugt, ein zweistelliges Ergebnis einfahren und auch die FPÖ überholen.

Team-Generalsekretär Christian Höbart beklagte „üble Verleumdungen“. Diese würden auch die Privatsphäre Straches nicht verschonen. Das zeige sich bei der Spesenaffäre. Die Belege seien von der FPÖ stets abgenickt worden, und private Ausgaben habe Strache auch selbst bezahlt, versicherte Höbart.

Höbart: „Sommerlochthema“

Die Meldedebatte sei ein „Sommerlochthema“. Die Wahlbehörde habe nun aber klar entschieden, sagte Höbart. Die Anpatzversuche mit „Silberstein-Methoden“ würden nun in sich zusammenbrechen. Gleichzeitig würden sie aber auch für mehr Zustimmung sorgen: „Ich darf ihnen sagen, dass die Solidarität für HC Strache wächst und wächst.“

Man werde mit Strache einen fairen und inhaltlichen Wahlkampf führen, versprach er. Höbart appellierte auch an die politischen Gegner, die Schmutzkübel nun „im Schrank“ stehen zu lassen.