Landesgericht für Strafsachen Wien
APA/Hans Punz
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Chronik

Buben in Indien missbraucht: Haftstrafe

Am Wiener Straflandesgericht ist heute ein Mann wegen Kindesmissbrauchs und Kinderpornografie verurteilt worden. Die Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren ist noch nicht rechtskräftig. Der Österreicher soll in Indien mindestens acht Buben missbraucht haben.

Der voll geständige Mann nahm das Urteil an. Strafmildernd wirkte, dass der Angeklagte selbst in seiner Jugend in Kinderheimen schwer missbraucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Die Anklage warf dem Mann vor, zwischen 2008 und 2012 in Indien zumindest acht Buben mehrfach missbraucht und diese Handlungen auch gefilmt und fotografiert zu haben. Die Aufnahmen lud er dann in einschlägigen Foren im Darknet hoch.

Opfer zwischen zehn und 14 Jahre alt

Der Beschuldigte ging eigentlich nach Indien, um sich dort mit einer Finanzspritze seiner Mutter eine neue Existenz aufzubauen. Nachdem erste Pläne fehlgeschlagen waren, beschloss er, eine Bäckerei aufzumachen und erwarb dafür eine entsprechende Immobilie. Über einen Bekannten kam er schließlich in Kontakt zu seinem ersten Opfer.

Die anderen Opfer, alle zwischen zehn und 14 Jahre alt, stammten aus der selben Sippe des Burschen. Die Missbrauchshandlungen, bei denen die Kinder auch schwer gedemütigt wurden, filmte und fotografierte der Mann. Ab 2017, als er wieder in Wien lebte, verpixelte er auf den Aufnahmen sein Gesicht und lud dann laut Anklage 1.883 Bilder und 64 Videos im Darknet hoch.

Fingerabdrücke auf Bildern ausgewertet

Dies wurde dem Angeklagten zum Verhängnis: Das Landeskriminalamt Wiesbaden sichtete das Material und konnte die Fingerabdrücke des Mannes auf den Bildern herausarbeiten. Da der Beschuldigte in Deutschland bereits eine einschlägige Vorstrafe abgesessen hatte, kam man schnell auf seine Spur. Bei der Hausdurchsuchung wurden neben seinen eigenen Aufnahmen auch weitere kinderpornografische Materialien sichergestellt.

Bei seiner Einvernahme war der Mann sofort geständig, er lieferte den Beamten auch die Namen seiner Opfer und gestand weitere Handlungen ein, die nicht auf den Bildern zu sehen waren. Der Beschuldigte verneinte, auch nach seiner Rückkehr nach Österreich Kinder missbraucht zu haben. Er habe sich vielmehr „völlig zurückgezogen“ und sei sogar erst um 8.30 Uhr Einkaufen gegangen, da zu diesem Zeitpunkt Kinder in der Schule seien.

Angeklagter war jahrelang im Kinderheim

Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Ulrich Hiob, wies „nicht als Entschuldigung“ auf die schwere Kindheit des Angeklagten hin. Der Mann war im Alter von einem bis 19 Jahren selbst in Kinderheimen untergebracht und dort schwersten Missbrauchshandlungen ausgesetzt gewesen. Die Übergriffe waren derart massiv, dass die Geschichte des Mannes 20 Seiten im Abschlussbericht über Missbrauch in Kinderheimen der Stadt Wien umfasst.

Diese Tatsache und das reumütige umfassende Geständnis wertete der Schöffensenat auch als strafmildernd. Als erschwerend kamen das enorme Ausmaß der Taten und die einschlägige Vorstrafe hinzu. Der Richter riet dem Angeklagten dringend, auch nach seiner Haftentlassung eine Psychotherapie zu absolvieren.