Chronik

Vergewaltigung: Ex-Uber-Fahrer muss in Haft

Wegen Vergewaltigung ist ein 33-jähriger ehemaliger Uber-Fahrer zu einer unbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, akzeptierte am Ende aber überraschend das nun rechtskräftige Urteil.

Es sei zu keinem Übergriff gekommen, beteuerte der bisher unbescholtene Mann vor Gericht. Er könne sich die Anschuldigung der 20-Jährigen nicht erklären. Die junge Frau hatte in der Nacht auf den 28. Juni um 1.00 Uhr mit zwei Freunden ein Uber-Fahrzeug bestellt, weil sie die letzte U-Bahn verpasst hatten. Nachdem er die beiden Burschen an die jeweils genannten Adressen chauffiert hatte, ersuchte der Angeklagte die 20-Jährige, am Beifahrersitz Platz zu nehmen.

Er habe sich bis zum Erreichen ihres Fahrziels gut mit ihr unterhalten und vor ihrer Wohnung noch eine Zigarette mit ihr geraucht, berichtete der Angeklagte dem Gericht. Dann habe er ihr seine Handynummer gegeben, damit sie ihn zukünftig bei Bedarf wieder als Fahrer bestellen könne. Mehr sei nicht passiert.

„Ich war im Schockzustand, hatte Angst“

Die 20-Jährige schilderte demgegenüber, der Fahrer habe sie während der Fahrt nach sexuellen Erfahrungen gefragt. Am Ende der Fahrt habe er ihr eine Zigarette angeboten und sie plötzlich gepackt und geküsst. Weil sie das nicht wollte, habe er sie gegen einen Zaun gedrückt, ihr schließlich ihr Kleid aufgeknöpft und sich an ihr vergangen. Während ihrer Zeugenbefragung brach die junge Frau in Tränen aus, die Verhandlung musste für einige Minuten unterbrochen werden.

Auf die Frage, weshalb sie nicht um Hilfe gerufen habe, erwiderte die Studentin: „Ich war in einem Schockzustand. Ich hatte Angst, dass er aggressiver wird, wenn ich schreie.“ Auf den Austausch der Telefonnummern habe sie sich eingelassen, „um kein Risiko einzugehen“. Sie habe erst zwei bis drei Tage später einem Freund und einer älteren Vertrauten von dem Vorfall erzählt, die sie überzeugt hätten, die Sache anzuzeigen. Am 6. Juli ging die Studentin zur Polizei, der Uber-Fahrer wurde daraufhin festgenommen und von dem Ride-Sharing-Unternehmen gesperrt.

„Angaben der Zeugin glaubwürdig“

„Für den Senat steht eindeutig fest, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig und logisch nachvollziehbar sind“, stellte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung klar. Es gebe auch kein Motiv, weshalb sie einen Mann zu Unrecht belasten sollte, den sie bis zur gegenständlichen Tat gar nicht gekannt habe. Nach der Urteilsverkündung und einer 20-minütigen Beratung mit Verteidiger Philipp Winkler akzeptierte der Mann überraschend Schuldspruch und Strafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.