Chronik

Corona-Ampel: Unsicherheit für Veranstalter

Die gelbe Ampelfarbe bringt neue Einschränkungen für Veranstaltungen. Durch die Risikoeinstufung „mittleres Risiko“ tritt beispielsweise ein niedrigeres Besucherlimit in Kraft. Die Stadt Wien kritisiert, die Veranstalter hätten keine Planungssicherheit.

Nach den vielen Absagen von Messen und großen Tagungen durch den Coronavirus-Lockdown hatten Veranstalter jetzt auf den Herbst gehofft. Doch die Regierung hat die für den Veranstaltungsbereich vorgesehenen Maßnahmen in der Ampelstufe Gelb („mittleres Risiko“) am Freitag angekündigt.

Weniger Teilnehmer durch Gelbe Ampel möglich

Erst seit 1. September – also seit Anfang der Woche – waren wieder Indoor-Events mit bis zu 5.000 Teilnehmern möglich. Durch die Ampelstufe Gelb, ist nur mehr die Hälfte der Personen erlaubt. Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen, also etwa im Theater, Sportstätten oder Kongresszentren, sind es damit 2.500 Personen. Im Freien liegt das Limit bei zugewiesenen Plätzen bei gelber Ampelschaltung bei 5.000. Ohne fixe Plätze sind in Innenräumen sowie im Freien maximal 100 Personen zugelassen.

Bei den Messeveranstaltern ändert sich durch die Ampelschaltung vorerst nur wenig. Ein Besucherlimit gibt es erst mit der Risikostufe Orange. Der Mund-Nasen-Schutz muss aber in Innenräumen von den Besucherinnen und Besuchern und dem Personal getragen werden. Im September finden daher auch wieder einige Messen in Wien statt, wie etwa die internationale Kunstmesse „Viennacontemporary“.

Stadt: Keine Planungssicherheit

Von der Stadt Wien wurde am Freitag darauf verwiesen, dass die Veranstalter, die üblicherweise Monate in die Vorbereitung von Events investierten, keine Planungssicherheit haben. Im Büro von Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) ist von weiterer unnötiger Verunsicherung bei Messe- und Kongressveranstaltungen die Rede.

Die Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz wird laut Gesundheitsministerium voraussichtlich am 23. September im Nationalrat beschlossen und soll nach einer Behandlung im Bundesrat spätestens am 1. Oktober in Kraft treten. Die Regelungen zu den Veranstaltungen für den gelben Ampelbereich werden voraussichtlich mit 1. Oktober in Kraft treten.