Zwei Tische, an einem sitzen ein Mann und eine Frau, am anderen zwei Männer
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Chronik

Gastroliste besser als vorverlegte Sperrstunde

Mit Fassung tragen die durch die Coronavirus-Pandemie ohnehin bereits arg gebeutelten Gastronomen die Pflicht, für die Registrierung ihrer Gäste sorgen zu müssen. Am Nachmittag sind erste Details zur Gastroliste fixiert worden.

Ab kommenden Montag muss ein Gast, wenn er ein Lokal in Wien betritt, seinen Namen, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse in ein Formblatt eintragen. Auch die Tischnummer und die Uhrzeit müssen eingetragen werden. Das Formblatt kann im Internet heruntergeladen werden. Den Gastronomen ist es aber freigestellt, etwa eine App oder eine Excelltabelle zu verwenden, hier gibt es keine Vorgaben. Wichtig ist nur, dass der Gastronom die Daten all seiner Gäste hat.

Gastroliste
Stadt Wien

Wird eine Kontaktnachverfolgung nötig, weil es einen CoV-Verdachtsfall gibt, ist der Gastronom verpflichtet, die Daten seiner Gäste ausschließlich an die Gesundheitsbehörde und auf deren Verlangen weiterzugeben. Tut er das nicht oder hat er die Daten nicht, muss er Strafe zahlen. Der Gast bleibt unbehelligt. Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hieß es dazu, es werde sich um eine Verwaltungsstrafe handeln. Wie hoch diese ausfallen kann, müsse noch geklärt werden. Der Gastronom ist jedenfalls verpflichtet, die Daten vier Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten.

„Besser als vorverlegte Sperrstunde“

Die Gastroliste stelle sicher eine zusätzliche Herausforderung für die Wiener Gastronomen dar, die durch die Pandemie ohnehin bereits schwer angeschlagen sind. Dennoch tragen sie die Entscheidung der Stadt mit, auch wenn sie schneller gekommen ist als erwartet. Peter Dobcak, Gastroobmann der Wiener Wirtschaftskammer, betonte, ihm sei die Gastroliste wesentlich lieber als eine etwa auf 22.00 Uhr vorverlegte Sperrstunde.

Kritik an Gästeregistrierung

Ab kommender Woche müssen Wirte Namen, Telefonnummer usw. von ihren Gästen aufschreiben und vier Wochen aufbewahren. Nicht alle sind damit einverstanden, und aus der Wirtschaftskammer kommt Kritik an zu kurzfristigen Entscheidungen.

Kontaktdaten zum Lokal werden erhoben

Neben der Gästeliste gibt es noch ein zweites Formular. Es dient dazu, Kontaktdaten von Betriebsstätten zu erheben. Das betrifft nicht nur den Betreiber eines Lokals, sondern auch das Personal. In dem Formular sind die Bezeichnung des Lokals samt Adresse, eine zentrale Ansprechperson samt Telefonnummer und Emailadresse und – sofern vorhanden – auch eine medizinische Ansprechperson des Betriebs einzutragen. Auf der zweiten Seite des Formulars gibt es Platz, um Namen, Telefonnummer und Emailadresse des Personals einzutragen.