Angeklagter in Mordprozess am Wiener Straflandesgericht
APA/Herbert Pfarrhofer
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Chronik

Mutter vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft

Ein 62-jähriger Mann ist am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hat im November des Vorjahres seine 50-jährige Frau erstochen. Vier der fünf Kinder des Paares waren bei der Tat anwesend.

Das Urteil der Geschworenen wegen Mordes und schwerer Nötigung fiel einstimmig aus. Da der afghanische Staatsbürger trotz der erdrückenden Beweislast kein Geständnis ablegte, gab es keinen Milderungsgrund. „Für so ein sinnloses und brutales Verbrechen kann das Urteil nur lebenslang sein“, sagte Richter Andreas Böhm. Der Angeklagte verzichtete nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf ein Rechtsmittel.

Am 27. November 2019 stach der Mann bei einem Streit mit seiner Frau – während vier seiner fünf Kinder in der Wohnung in Wien-Favoriten waren – mit einem Küchenmesser gleich 26-mal auf die 50-Jährige ein, was zu schwersten Verletzungen im Hals- und Bauchbereich führte. Die Frau hätte die Attacke laut medizinischem Gutachten nicht einmal überlebt, wenn sie umgehend medizinisch versorgt worden wäre. Sie starb schließlich in den Armen ihrer Tochter, die die Blutungen der Mutter mit ihrem Körper stoppen wollte, während ein Sohn die Einsatzkräfte rief.

Angeklagter in Mordprozess am Straflandesgericht Wien
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Der Angeklagte sagte, dass der Bluttat ein Streit vorausgegangen war

Sachverständiger: Angeklagter völlig zurechnungsfähig

Obwohl der Mann von zwei seiner Kinder, die die Tat unmittelbar mitbekommen haben, schwer belastet wurde, wollte er sich bei dem Prozess nicht mehr daran erinnern. Vielmehr sei seine Frau bei dem Streit auf ihn losgegangen und habe ihn beschimpft und geschlagen. „Plötzlich hatte sie ein Messer in der Hand“, sagte der Angeklagte, der vor seiner illegalen Einreise nach Österreich im Jahr 2011 laut eigener Aussage in Afghanistan als Polizist gearbeitet hat. Als er wieder zu sich kam, lag die Frau blutend auf dem Boden, und plötzlich befand sich die Waffe in seiner Hand. Seine Kinder würden ihn nur beschuldigen, da sie von der Familie des Opfers gegen ihn aufgehetzt wurden.

In Gesprächen mit seinem Verteidiger kurz vor dem Prozess gab der Angeklagte überhaupt an, nicht schuldig zu sein, „da nicht er, sondern Gott die Tat begangen hatte“. Diese Verantwortung wiederholte er vor Gericht nicht. Der psychiatrische Sachverständige stellte in seinem Gutachten keinerlei geistige Beeinträchtigungen fest. Der Angeklagte sei zur Tatzeit völlig zurechnungsfähig gewesen. Die „temporäre Amnesie“ zum Tatzeitpunkt sei psychiatrisch nicht begründbar, würde aber in dem Gerichtshaus „öfter vorkommen“.

Fünffache Mutter ermordet: Täter vor Gericht

Mit einem Schuldspruch und lebenslanger Haft endet ein Mordprozess am Wiener Straflandesgericht. Angeklagt war ein 63-jähriger Afghane. Er soll im November letzten Jahres seine Ehefrau in Wien-Favoriten mit 26 Messerstichen getötet haben. Die Tat haben seine fünf Kinder mitansehen müssen.

Den Behörden bekannt

Gegen den Angeklagten sprach auch, dass es bereits im Vorfeld zu Übergriffen sowohl gegen die Frau als auch gegen die Kinder gekommen ist. In Kärnten, wo die Familie vor dem Umzug nach Wien gewohnt hatte, wurde der Beschuldigte auch bereits einschlägig verurteilt. Den Wiener Behörden war die Familie ebenfalls bekannt gewesen.

Bei ihrem Schuldspruch folgten die Geschworenen der Forderung der Staatsanwaltschaft, die „keinerlei Milderungsgrund“ sah. Neben Mordes wurde der Angeklagte auch wegen schwerer Nötigung verurteilt, da er seiner Tochter mit dem Messer in der Hand drohte: „Wenn du dich nicht verpisst, steche ich dich ebenfalls.“

Hilfe bei Gewalt

Frauen, die Gewalt erleben, finden Hilfe und Informationen bei der Frauenhelpline unter 0800/222 555 (kostenlos und rund um die Uhr), beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. Betroffene von Gewalttaten und Verbrechen können sich an die Opferschutzorganisation Weisser Ring wenden unter der Telefonnummer 0800/112-112. Droht akute Gewalt, rufen Sie sofort den Polizeinotruf unter 133. Gehörlose und Personen mit Hörbeeinträchtigung können per SMS an 0800/133 133 Hilfe rufen.