Außenansicht Landesgericht für Strafsachen Wien
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Freundin erstickt: Lebenslange Haft

In einem Mordprozess am Landesgericht Wien ist ein 38-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Freundin im Jänner in Wien-Floridsdorf mit bloßen Händen getötet haben soll.

Der Angeklagte bestritt in dem Indizienprozess stets das Tötungsdelikt und behauptete, die 27-Jährige wäre von ihrem „väterlichen“ Freund getötet worden. Dieser Umstand wurde als erschwerend gewertet. Der bisher unbescholtene Angeklagte hatte bei dem Prozess immer wieder versucht, diesem väterlichen Freund den Mord in die Schuhe zu schieben und diesen verleumdet.

Der Beschuldigte meldete nach der Verurteilung zu lebenslanger Haft umgehend volle Berufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Am letzten Verhandlungstag kam unter anderem ein Gutachter zu Wort, der das genaue Bewegungsprofil des Beschuldigten mittels GPS seines Handys aufzeichnen konnte.

Leiche nach fünf Tagen entdeckt

Wenige Stunden vor ihrem Ableben am 23. Jänner besuchte die junge Frau mit dem Angeklagten eine Shisha-Bar, wo die beiden reichlich Alkohol konsumierten. Laut Anklage begaben sie sich dann weit nach Mitternacht in ihre Wohnung in der Arnoldgasse in Wien-Floridsdorf, wo der 38-Jährige sie mit einem gezielten Angriff gegen den Hals und mit Hilfe eines Kopfpolsters erstickt haben soll. Die Leiche wurde erst fünf Tage später entdeckt. Angehörige hatten Alarm geschlagen, weil sie von der Frau länger nichts mehr gehört hatten.

In weiterer Folge wurde ihr Freund, mit dem sie eine On/Off-Beziehung geführt hatte, als dringend tatverdächtig festgenommen. In seiner Wohnung in Ottakring war man im Zuge einer Hausdurchsuchung im Kleiderkasten auf das Mobiltelefon und die Bankomatkarte der Getöteten gestoßen. Mit der Karte hatte der 38-Jährige noch in der Tatnacht an einem Bankomaten in der Nähe der Wohnung des Opfers 220 Euro behoben. Außerdem wurden mit dem Handy der Frau Textnachrichten verschickt, die der Anklage zufolge der 38-Jährige nach ihrem Ableben abgesetzt haben soll, um den Verdacht von sich in eine andere Richtung zu lenken.

Angeklagter beteuerte Unschuld

Mithilfe seiner Verteidiger beteuerte der Angeklagte bereits bei Prozessbeginn im August vor einem Schwurgericht, er habe mit der Bluttat nichts zu tun. Er sei nach dem Bar-Besuch mit der Frau in ihre Wohnung gegangen: „Sie wollte Sex haben.“ Danach habe sie Hunger bekommen. Man sei daher zu einer Tankstelle gegangen und habe Toast und Wurstsemmeln gekauft: „Sie wollte immer was essen.“ Während sie eine Semmel verzehrte, habe er auf ihren Wunsch mit ihrer Bankomatkarte Bargeld für ein Eishockeymatch besorgt, das man am folgenden Wochenende besuchen habe wollen.

Gegen 4.30 Uhr sei er dann nach Hause gefahren: „Sie wollte immer solo schlafen.“ Er habe in den folgenden Tagen noch Nachrichten von ihr erhalten – laut Anklage soll der 38-Jährige diese vom fremdem Handy aus selbst fabriziert haben – , „aber am Samstag war es komplett aus“. Als er vom gewaltsamen Tod der 27-Jährigen erfuhr, „hat mein Hirn komplett ausg’setzt. Es war komplette Leere.“

Er habe die Frau zwar nicht geliebt, weshalb er nichts gegen die von ihr erwünschte offene Beziehung gehabt hätte. Aber sie habe ihm viel bedeutet. „Liebe war’s für mich nicht“, erläuterte der Angeklagte, „ich hätte mit ihrem Partymachen und ihren Alko-Räuschen nicht leben können. Ich war nicht verliebt in sie. Es war eine Affäre. Spaß. Fortgehen.“ Eifersüchtig sei er grundsätzlich nur, „wenn ich eine Frau wirklich liebe. Sonst is’ es ma wurscht.“

Väterlicher Freund beschuldigt

Für ihn stehe fest, dass der väterliche Freund der 27-Jährigen das Verbrechen begangen habe, so der Angeklagte: „Er hat immer etwas gegen unsere Beziehung gehabt. Es war von der ersten Begegnung an Hass gegen mich.“ Der Mann habe ihm auch das Handy und die Bankomatkarte der Getöteten untergejubelt, um ihm dem Mord in die Schuhe zu schieben. Der Andere habe sich Zutritt in seine Wohnung verschafft und die Gegenstände dort deponiert, behauptete der 38-Jährige.

„Ich bin überzeugt davon, dass er es war“, betonte der Angeklagte. Der Mann habe „immer wieder“ Streit mit dem Opfer gehabt: „Sie wollte mit ihm keinen intimen Kontakt, weil er doch etwas fülliger ist und sein Geruch schlecht ist.“

Im Ermittlungsverfahren fanden sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine Hinweise, die für eine Täterschaft des väterlichen Freundes sprechen, der als Zeuge am ersten Tag der Hauptverhandlung geladen war und die Unterstellungen zurückwies. Der 50-Jährige räumte jedoch ein, er sei nicht gut auf den um zwölf Jahre jüngeren Mann zu sprechen gewesen. Für ihn sei nämlich die um 23 Jahre jüngere Frau „eigentlich die Frau meines Lebens gewesen“, gab er zu Protokoll. An der Leiche wurden auch keine DNA-Spuren des Mannes gefunden, dafür an mehreren Stellen – darunter am Hals – biologische Spuren des Angeklagten.