Gerade terroristische Straftaten hätten besonders gravierende Auswirkungen auf die Psyche derer, die sich in unmittelbarer Gefahr befunden haben. Das gelte für alle, die die Geschehnisse miterlebt haben. Der Weiße Ring vertritt die Ansicht, dass die unmittelbare Bedrohung auch dann vorhanden war, wenn Betroffene flüchten oder sich in einem Lokal im unmittelbaren Bereich der Tat verstecken mussten. Diese Personen müssten als direkte Opfer betrachtet werden.
Erste Mittel für Psychotherapie bereitgestellt
„Wir verlangen, dass Menschen, die sich während eines Terroranschlags in unmittelbarer Nähe des Tatgeschehens aufgehalten haben, hinsichtlich ihrer Opferrechte mit direkten Opfern von Gewalt gleichgestellt werden“, sagte Wolfgang Gappmayer, Vorstandsmitglied des Weißen Rings. „Es kann nicht sein, dass wir die nächsten beiden Jahre damit verbringen, diese Frage bis hin zu den Höchstgerichten auszujudizieren und inzwischen die Betroffenen mit den traumatischen Folgen alleingelassen werden.“
Vom Weißen Ring werden in einem ersten Schritt Mittel für den Start einer Psychotherapie zur Verfügung gestellt, kündigte Präsident Udo Jesionek an. „Diese Leistungen werden aus Spendengeldern finanziert.“ Das könne aber nur eine Überbrückung bis zur Klärung der Ansprüche sowie eine Ergänzung zu den gesetzlich verankerten Maßnahmen sein.