Kerzen an den Tatorten am Abend
APA/Georg Hochmuth
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Politik

Regierung arbeitet an Opferentschädigung

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring verlangt umfangreiche Hilfe für alle Menschen, die vom Terroranschlag in der Wiener Innenstadt betroffen waren. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) verkündete nun Montagvormittag umfassende Hilfe.

Seit dem Anschlag vor drei Wochen in der Wiener Innenstadt herrscht eine Diskussion über die Opferrechte für die vom Terroranschlag Betroffenen. Bei einer Pressekonferenz deutete Anschober nun eine Lösung an, die über das derzeitige Verbrechensopfergesetz hinausgehe. Hinsichtlich der Opferentschädigung arbeite man eng mit dem Innen- und dem Justizministerium zusammen, hieß es vonseiten des Sozialministers. Dabei soll „eine möglichst gute, betroffenengerechte Lösung“ für alle entstehen.

Opferhilfe verlangt volle Kostenübernahme

Insbesondere für den Weißen Ring greift das Verbrechensopfergesetz in dem Fall zu kurz. Die Einrichtung verlangte vergangenen Donnerstag für sämtliche Personen, die sich im Nahebereich des Terroranschlags befanden, vollen Zugang zu den Leistungen aus dem Verbrechensopfergesetz.

Anwalt kündigt Klage gegen Republik nach Anschlag an

Drei Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag in Wien mit vier Toten und Dutzenden Verletzten wird über die Entschädigung für die Opfer diskutiert. Ein Wiener Anwalt hat eine Amtshaftungsklage angekündigt, sollten nicht alle Betroffenen nach dem Verbrechensopfergesetz schnelle Hilfe und Entschädigung bekommen. Auch die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring hat umfassende staatliche Unterstützung gefordert.

Dabei geht es um die Kostenübernahme für Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld sowie Verdienst- und Unterhaltsentgang. Bisher werden von dem Sozialministeriumsservice (SMS) lediglich folgende Anträge abgewickelt: die von Angehörigen der vom Attentäter Erschossenen sowie von durch den Attentäter Verletzten.

„Staat muss Leid mindern“

„Der Staat hat die Verantwortung, dieses Leid zu mindern“, betonte der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang Peschorn im Ö1-„Morgenjournal“. Aus diesem Grund riet Peschorn allen Betroffenen, Entschädigungsanträge nach dem Verbrechensopfergesetz einzubringen. Laut Peschorn handle es sich dabei um eine aussichtsreiche Methode.

Eine Amtshaftungsklage hatte der Wiener Rechtsanwalt Karl Newole angekündigt, der mehrere Hinterbliebene sowie Verletzte vertritt. Er begrüße Peschorns Wortmeldung und bekräftigte, er werde auch Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen: „Die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz wird aber erst dann nicht notwendig sein, wenn alle Opfer ausreichend entschädigt sind.“ Um Entschädigungen zu erhalten, müssen Opfer nun ihre Ansprüche stellen, ergänzte Newole.