Chronik

Terroranschlag: Prozess gegen möglichen Beteiligten

Gegen einen möglichen Beteiligten am Terroranschlag in der Wiener Innenstadt wird am 21. Dezember wegen terroristischer Vereinigung verhandelt. Der Anschlag spielt in dem Prozess indirekt eine Rolle.

Der 18-jährige Angeklagte soll 2018 den späteren Attentäter in dessen Plänen bestärkt haben, als dieser ihm ankündigte, er wolle nach Syrien reisen. Dort wollte sich der Attentäter der radikalislamistischen Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anschließen, um zur „Eroberung“ Syriens beizutragen.

Laut Anklage soll der 18-Jährige dem späteren Attentäter Videodateien und Links mit IS-Propagandamaterial geschickt haben, soll diesen für seine Pläne in holprigem Deutsch gelobt („Möge Allaah dich höchste Platz in Paradise nimmt“) und ihm Schutz vor den „Kuffar“ (Ungläubigen, Anm.) gewünscht haben. Außerdem avisierte der damals Jugendliche, er werde nach Abschluss seiner Ausbildung selbst nach Syrien ziehen.

Videos zu IS aus dem Internet

Die Anklage für den Prozess am 21. Dezember bezieht sich auf Vorgänge zwischen März 2018 und Oktober 2019. Der Anklageschrift zufolge hatte der mittlerweile Erwachsene spätestens im März 2018 den Entschluss gefasst, „seine Sympathien gegenüber der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat und deren Wirken durch aktive Handlungen zu unterstützen“.

Zum IS hatten den Angeklagten einschlägige Videos, Nasheeds (salafistische Kampfgesänge, Anm.) und radikale Prediger gebracht, denen er im Internet folgte. Von ihm gesammeltes IS-Material soll der Angeklagte vor allem über Telegram-Chats an Gleichgesinnte verteilt haben und solcherart die Ziele der Terrororganisation verbreitet und gefördert haben.

Attentäter 2019 aus Haft entlassen

Der spätere Attentäter war im Spätsommer 2018 tatsächlich nach Syrien aufgebrochen, wurde aber von den türkischen Behörden aufgegriffen, festgenommen und nach vier Monaten in einem türkischen Gefängnis an Österreich ausgeliefert. Hier wurde er Ende April 2019 wegen terroristischer Vereinigung zu 22 Monaten verurteilt, wobei ihm die Haft in der Türkei sowie die U-Haft in Wien angerechnet wurde.

Anfang Dezember 2019 wurde der spätere Attentäter gegen Auflagen – unter anderem wurde ihm die Fortsetzung eines während der Inhaftierung begonnenen Deradikalisierungsprogramms aufgetragen – vorzeitig bedingt entlassen.