Chronik

Mit 120 km/h durch Wien: Haftstrafe

Ein Verkehrsrowdy, der im November mit bis zu 120 km/h durch Wien gerast war und der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd geliefert hatte, ist heute am Landesgericht für Strafsachen zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Der mehrfach Vorbestrafte wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. Der 40-Jährige war auf der Triester Straße einer Polizeistreife aufgefallen, weil er Mühe hatte, mit seinem Pkw die Spur zu halten.

Die Beamten wollten den Lenker auf seine Fahrtüchtigkeit überprüfen und signalisierten ihm daher, er möge anhalten. Der Mann blieb zunächst auch stehen, doch als sich ein Polizist dem Wagen näherte, stieg er plötzlich aufs Gas und fuhr davon.

Großeinsatz der Polizei mit Straßenblockade

Ein Großeinsatz der Polizei war die Folge. Zunächst nahm die erste Funkstreife die Verfolgung auf, rasch war Verstärkung zur Stelle, die dem 40-Jährigen hinterherraste, der mit Geschwindigkeiten zwischen 90 und 120 km/h durchs dicht besiedelte Favoriten raste. Mehrere Kreuzungen überfuhr er bei Rotlicht, auf einem Zebrastreifen verfehlte er um Haaresbreite eine ältere Passantin, die gerade vorschriftsmäßig den Schutzweg überquerte.

Selbst als die Polizei zwei Warnschüsse abgab, hielt der Raser nicht an. Als sich ein Polizeifahrzeug auf gleicher Höhe neben ihm befand, versuchte er den Wagen abzudrängen. Die Polizei errichtete schließlich mit zwei Einsatzfahrzeugen eine Straßenblockade – statt zu stoppen, nahm der 40-Jährige mit 100 km/h die Polizeiautos ins Visier. Es hätte wohl gekracht, hätten die Beamten nicht im letzten Moment zurückgesetzt und die Fahrbahn freigegeben.

„Ich wollt’ nicht in den Häf’n“

Am Ende hielt der 40-Jährige in der Neilreichgasse dann doch an und versuchte zu Fuß zu flüchten. Er wurde eingeholt und überwältigt. Nach seiner Festnahme stellte sich heraus, dass sich der Mann eigentlich längst im Gefängnis befinden hätte sollen. Der neunfach Vorbestrafte hatte nach seiner letzten rechtskräftigen Verurteilung die Aufforderung zum Antritt einer einjährigen Freiheitsstrafe erhalten, auf die er einfach nicht reagierte.

Deshalb habe er sich der Lenker- und Fahrzeugkontrolle entziehen wollen, erläuterte der 40-Jährige nun Einzelrichterin Nicole Rumpl: „Ich wollt’ nicht in den Häf’n. Ich hab ja g’wusst, ich bin ausg’schrieb’n. Drum hab’ ich Gas geb’n und bin a Runde g’fahren. Vollgas, Gegenverkehr, links, rechts, links, rechts. Ich wollt’ weg von der Polizei.“

Verurteilter zeigte sich reuig

Der Lockdown habe ihm zugesetzt, außerdem sei sein Hund nach schwerer Krankheit gestorben und seine Wohnsituation habe ihn ebenfalls belastet. Daher habe er nicht klar denken können: „Es war Dummheit. Ich bin froh, dass niemandem was g’schehen ist.“ Insgesamt sei „das Ganze aus dem Ruder gelaufen. Urblöd. Ich schäme mich.“ Mit dem Urteil war der 40-Jährige einverstanden. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, die Strafe ist daher nicht rechtskräftig.