Der österreichische Künstler Franz West vor dem von ihm gestalteten „Eisernen Vorhangs“ in der Wiener Staatsoper (Archivbild 04.09.2009).
APA/HANS KLAUS TECHT
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Kultur

Franz-West-Nachlass an Privatstiftung

Der Erbrechtsstreit rund um den Nachlass des Wiener Künstlers Franz West ist entschieden. Der OGH sprach den künstlerischen Nachlass und die private Kunstsammlung Wests Schwester zu, die alles der Franz West Privatstiftung übertragen soll.

Der Stiftungsvorstand will die Kunstwerke der internationalen Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Leihgaben, Kataloge, wissenschaftliche Arbeiten und ein vollständiges Werkverzeichnis möglichst rasch wieder zugänglich machen. "Es handelt sich um die größte Sammlung von Werken von Franz West weltweit, die einen vollständigen Überblick über das gesamte Schaffen von Franz West gibt. Sie enthält sowohl Wests dreidimensionales Werk (Skulptur und Rauminstallationen) als auch viele seiner Arbeiten auf Papier“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

„Wo ist mein Achter?“ – Ausstellungsstück von Franz West im Mumok im Jahr 2013
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„Wo ist mein Achter?“ von Franz West, Ausstellungsstück Mumok 2013

„Mein Onkel hat die Stiftung gegründet, um sein Werk auch nach seinem Ableben einer breiten internationalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit der Entscheidung des OGH und dank meiner Mutter können wir seinem Willen und Wollen demnächst auch wieder voll und ganz nachkommen“, wurde Roland Grassberger, Neffe von Franz West und Vorstandsvorsitzender der Franz West Privatstiftung, zitiert.

Witwe und Kinder gegen Stiftung

Der 1947 geborene Wiener Künstler zählte zu den international erfolgreichsten österreichischen Künstlern der vergangenen Jahrzehnte. 2011 wurde er auf der Biennale in Venedig für sein Lebenswerk mit dem Goldenen Löwen geehrt. Seit seinem Tod im Juli 2012 lagern Nachlass und Kunstsammlung in einem Wiener Kunstdepot. West hatte wenige Tage vor seinem Tod seinen Nachlass geregelt. Ehefrau und Kinder wurden zu Erben eingesetzt und mit Immobilien bedacht. Die Kunstwerke hat er in die von ihm errichtete Stiftung eingebracht. Diese Übertragung wurde von Witwe und Kindern angefochten.

Nachdem die Franz West Privatstiftung zunächst im November 2018 mit ihrer Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert war, brachte Franz Wests Schwester ein eigenes Verfahren in Gang. Ziel war es, zu Recht zu erkennen, dass mit dem Anfechten der Übertragung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung der Wille des Erblassers nicht respektiert und damit gegen das Testament Franz Wests verstoßen wurde, wodurch der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassvermögen zustehe. Dieses Verfahren wurde nun vom OGH entschieden.