Das Verwaltungsgericht von außen
APA/Hans Punz
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Politik

CoV: Gericht will mehr Zeit für Beschwerden

Wegen des Coronavirus hat das Verwaltungsgericht mehr zu tun und die Verfahren verzögern sich. Das Gericht fordert nun mehr Zeit zum Abarbeiten der Verfahren. Denn wenn das Gericht Beschwerden nicht innerhalb einer gewissen Frist erledigt, muss keine Strafe gezahlt werden.

Seit Ausbruch der Pandemie sind knapp 490 Beschwerden gegen Strafen aufgrund der Covid-19-Maßnahmenverordnung beim Wiener Verwaltungsgericht eingegangen. Darunter fallen etwa Beschwerden gegen Strafen aufgrund des Mindestabstandes, der Nichteinhaltung der Maskenpflicht oder weil Betriebe verbotenerweise aufgesperrt haben. 150 Beschwerden sind noch nicht erledigt.

Dazu kommen mehr als 270 Beschwerden nach dem Epidemiegesetz. Etwa, wenn der Arbeitgeber von der MA 40 den Ersatz der Entgeltfortzahlung gefordert hat, weil Mitarbeiter in Quarantäne waren. Davon sind erst 45 erledigt. Insgesamt seien durch CoV-Beschwerden etwa fünf Prozent an Mehrarbeit angefallen, sagte Beatrix Hornschall, die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wien, gegenüber Radio Wien.

„Verhandlungen aufwendiger und dauern länger“

„Die Verhandlungen sind aufwendiger und dauern auch länger, durch die Pflicht FFP2-Masken tragen zu müssen. Es ist sehr anstrengend damit sprechen zu müssen. Und außerdem müssen wir auch regelmäßig lüften. Das verzögert alles“, so Hornschall. Außerdem müsse der Mindestabstand eingehalten werden. Das sei ein Problem, weil die „Verhandlungssäle nicht darauf ausgelegt sind, rein von der Größe“.

Fristverlängerung gefordert

Weil wegen des ersten Lockdowns im Frühling gar nicht verhandelt werden konnte, bekam das Verwaltungsgericht eine sechswöchige Verlängerung der Verfahrensfristen. Und genau das wird jetzt auch wieder vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt gefordert. „Uns würde sehr helfen, wenn die Fristen, wie im Frühling wieder erstreckt werden“, so Hornschall.

Denn jetzt hat das Verwaltungsgericht bei Beschwerden gegen Strafen nach der Covid-19-Maßnahmenverordnung 15 Monate Zeit zu entscheiden, bei Beschwerden, das Epidemiegesetz betreffend, sind es sechs Monate. Wird innerhalb der Fristen nicht entschieden, verjährt die Strafe und muss nicht bezahlt werden. Laut Hornschall wäre eine Fristverlängerung um sechs Wochen hilfreich.

Höchstgericht: „Mit vorhandenen Kapazitäten“ zu machen

Der Verwaltungsgerichtshof spricht von ein „paar dutzend Verfahren“ nach den Covid-Verordnungen. „Das ist mit den vorhandenen Kapazitäten zu machen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Vom Verfassungsgerichtshof heißt es, dass die Verfahrensdauern nicht gestiegen sind. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist 2020 nicht gestiegen, sie liegt für das Vorjahr bei 112 Tagen. Damit ist sie im Vergleich zu 2019 (123 Tage) sogar etwas gesunken. Die Richterinnen und Richter haben im Sommer zusätzliche Beratungstage eingelegt“, so eine Sprecherin.

Höhere Covid-Strafen angekündigt

Die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht werden deutlich erhöht. Das kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag an. Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht bzw. Abstandhalten 90 Euro kosten, führte Nehammer aus.