Chronik

Haftstrafe nach illegalem Straßenrennen

Wegen fahrlässiger Körperverletzung ist eine 26-jährige Raserin nicht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Sie rammte bei einem Straßenrennen in Wien einen Motorradfahrer, der „alle Schutzengel dieser Welt“ brauchte, um zu überleben.

Der 22-jährige Motorradfahrer nahm als Zeuge an der Verhandlung teil: "Ich hab’ ein Taubheitsgefühl an der Schulter, spüre ein Stechen im Brustkorb und Schmerzen bei Kraftanstrengung und bin wetterfühlig.“ Ihm sei bewusst, dass er Glück gehabt habe: „Ich bin dankbar, dass wir in Wien Einsatzkräfte haben, die so schnell zur Stelle sind.“ – Die Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal bei ihm: "Ich bin sehr erleichtert, wie ich dich in den Saal reingehen gesehen hab’. Ich find’s super, dass dir nichts passiert ist.“ – wobei die lange Liste seiner Verletzungen letzterem mehr als eindeutig widerspricht.

Mit mehr als 100 km/h am Gürtel unterwegs

"Ich bin mit meiner Schwester und einer Freundin a bissl herumgefahren in der Stadt“, schilderte die Frau vor Gericht die Ereignisse am 3. Mai des Vorjahres. Sie sei „zügig gefahren“, meinte sie, worauf sie von der Richterin korrigiert wurde: „Zu schnell. Viel zu schnell.“ „Ich habe es selber nicht gemerkt, wie schnell“, meinte darauf die Angeklagte, die seit drei Jahren den Führerschein besitzt. Nur zwölf Tage nachdem sie den 258 PS-starken BMW erstanden hatte, lieferte sie sich mit zwei anderen BMW-Fahrern am Gürtel ein Straßenrennen.

Aufgrund überhöhter Geschwindigkeit konnte sie an einer Kreuzung am Gaudenzdorfer Gürtel nicht mehr rechtzeitig vor einer roten Ampel abbremsen. Sie krachte in das Motorrad des 22-Jährigen. Der Motorradfahrer dürfte sich an dem nächtlichen Straßenrennen beteiligt haben. Das legen zumindest Aufnahmen einer Helmkamera nahe. Die Bilder zeigen, dass die Autolenker mit Geschwindigkeiten weit jenseits von 100 Stundenkilometern unterwegs waren. Das Motorrad, das die Autos schließlich überholte und sich vor diesen einordnete, erreichte eine Spitzengeschwindigkeit von 139 km/h.

Überleben des Motorradfahrers „ein Wunder“

Als das Auto an der Kreuzung in das Motorrad fuhr, kamen Fahrer und Gefährt unter dem Auto zu liegen. Die Feuerwehr benötigte am Einsatzort zwölf Minuten, um das Auto anzuheben und den 22-Jährigen zu befreien. Er erlitt schwere Verletzungen, hatte nach Dafürhalten von Richterin Christina Salzborn aber „alle Schutzengel dieser Welt“. Im Krankenhaus wurden zwar ein Bruch des linken Schlüsselbeins, Frakturen des elften und zwölften Brustwirbelkörpers und Prellungen am ganzen Körper festgestellt, der Patient konnte aber nach 16 Tagen das Spital verlassen.

Die 26-Jährige war zur inkriminierten fahrlässigen Körperverletzung geständig. „Es ist indiskutabel, so im Straßenverkehr zu fahren“, stellte die Richterin in der Urteilsbegründung klar. Es sei ein Wunder, dass der Motorradfahrer „noch lebt“, der allerdings auch „völlig verantwortungslos“ gefahren sei. Da die 26-Jährige zum Unfallzeitpunkt nachweislich keinen Alkohol intus hatte, noch unbescholten sei und geständig war, sei aber mit einer Bewährungsstrafe das Auslangen zu finden. Verteidiger Sebastian Lesigang akzeptierte das Urteil, der Anklagevertreter gab vorerst keine Erklärung ab.

Ursprünglich war das Verfahren gegen die Frau eingestellt worden. Erst ein Fortführungsantrag von Rainer Rienmüller, dem Anwalt des Motorradfahrers, bewirkte, dass sie doch noch vor Gericht gestellt wurde. Der 22-Jährige bekam als Privatbeteiligter 1.000 Euro zugesprochen – „ein symbolischer Betrag“, wie sein Rechtsvertreter Rienmüller erläuterte.