Coronavirus

Keine Sonderbewilligung für Sputnik V

Der Wiener Mediziner Michael Zimpfer will auf eigene Faust den russischen Impfstoff Sputnik V besorgen und an seine Privatpatienten verimpfen. Eine Sonderbewilligung wird er aber offenbar nicht bekommen.

Sowohl im Gesundheitsministerium wie in der Ärztekammer ist mittlerweile klar, dass es für Zimpfer keine Sonderbewilligung geben wird. Österreich bzw. die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) kann nicht so einfach vorpreschen und den Impfstoff bewilligen. Die Bewilligung liegt einzig bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, die auch bereits ein Prüfverfahren eröffnet hat.

Nach den Studien rege Sputnik V die Bildung von Antikörpern gegen das Virus an und könne beim Schutz vor Covid-19 helfen. Wann eine Zulassung erfolgen könnte, ist noch nicht abzusehen. Die Experten der EMA werden die Wirksamkeit des Impfstoffs nach dem schnellen „Rolling-Review-Verfahren“ bewerten. Dabei werden Testergebnisse bereits geprüft, auch wenn noch nicht alle Ergebnisse vorliegen und auch kein Zulassungsantrag gestellt wurde. Der russische Impfstoff wird bereits in mehreren Ländern außerhalb Russlands gespritzt.

200 Interessenten für Sputnik-Impfung

Sollte Zimpfer dennoch Sputnik V an seine Patientinnen und Patienten verimpfen, haftet er als Arzt. Er wiederum verlangt von seinen Patienten, dass diese alle rechtlichen Konsequenzen tragen müssen bzw. im Falle eines Impfschadens keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Um das Risiko klein zu halten, will er vor der Impfung eine gründliche Untersuchung durchführen. Inklusive Impfung will er dafür 300 Euro verrechnen, 200 haben bereits Interesse angemeldet.

In der EU sind bisher drei SARS-CoV-2-Impfstoffe zugelassen worden. Sie stammen von den Herstellern Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca. Am 11. März wird die EMA voraussichtlich auch die Zulassung des Impfstoffs des US-Herstellers Johnson & Johnson empfehlen. Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung trifft die EU-Kommission, dies gilt jedoch als Formsache.