„Wie die Öffnungszeiten innerhalb dieses Rahmens auf den jeweiligen Märkten gestaltet wird, obliegt der Entscheidung der einzelnen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher. Deren Vorgaben werden aktuell eingeholt und eingearbeitet“, erläuterte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ). Voraussetzung ist, dass die Gastronomie nach der Pandemie aufsperren darf.
Laut Maximalrahmen darf sonntags von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr aufgesperrt werden. „Wir haben uns diese Freiheit für die Gastro-Betriebe auf den Märkten immer gewünscht und freuen uns, dass diese Maßnahme nun umgesetzt wird. Es ist der Auftakt zu einer Reihe von Schritten, um die Wiener Märkte weiter zu beleben“, sagte NEOS-Märkte-Sprecher Markus Ornig.
Sonderregelung für Blumenhandel
Weiters ist vorgesehen, dass künftig am Samstag die beschränkte Kernöffnungszeit für Händler entfällt. Sie war bisher von 8.00 bis 12.00 Uhr festgelegt. Samstags sei traditionell der stärkste Markttag, somit seien Kernöffnungszeiten nicht nötig, wurde befunden. Eine Sonderregelung wird es mit der Novelle auch für den Blumenhandel geben. Diese dürfen wie andere Blumengeschäfte nun auch auf Märkten am Muttertag oder am Valentinstag (wenn dieser auf einen Sonntag fällt, Anm.) sowie zu Allerheiligen ihre Produkte anbieten.
Öffnung abhängig von CoV-Bestimmungen
Ob die Wirte auf den Märkten tatsächlich ab Ostern ausschenken dürfen, ist jedoch noch offen – was nicht an der Novelle, sondern an den Corona-Öffnungsschritten liegt. Derzeit ist eine Aufsperr-Erlaubnis zumindest für Schanigärten ab 27. März angedacht. Eine diesbezügliche Entscheidung soll aber erst kommende Woche bei einer weiteren Gesprächsrunde zwischen Bund und Ländern fallen. Fix ist nur, dass in Vorarlberg Gastlokale ab Montag ihre Pforten öffnen dürfen.