Chronik

Bankräuber drohte mit Bombe: Fünf Jahre Haft

Als zweifacher Bankräuber ist am Mittwoch in Wien ein 43-jähriger Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bei einem der Überfälle soll er mit einer Bombe gedroht haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht ging davon aus, dass der Mann am 3. September 2018 eine Bankfiliale in der Wiedner Hauptstraße überfallen hatte, indem er eine Einkaufstasche herzeigte und behauptete, in dieser befände sich eine Bombe, die er zünden werde, wenn er kein Geld bekomme.

Am 21. November desselben Jahres soll der Angeklagte eine Bank in der Landstraßer Hauptstraße ausgeraubt haben, wobei er eine täuschend echt aussehende Schusswaffe am Gürtel getragen und auf Englisch Geld verlangt haben soll. Die Beute betrug laut Anklage in beiden Fällen jeweils 5.000 Euro.

Indizien belasteten Angeklagten

Der Angeklagte hatte sich „nicht schuldig“ bekannt, wurde jedoch von mehreren Indizien belastet. 2008 war er nach einem Raub als Zurechnungsunfähiger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ende November 2014 wurde er bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Im nunmehrigen Verfahren stuften ihn zwei psychiatrische Sachverständige als zurechnungs- und damit schuldfähig ein.

Keiner der Bankangestellten erkannte den Angeklagten mit hundertprozentiger Sicherheit wieder. Ein Sachverständiger für Biometrie bezifferte jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesicht auf den Bildern aus den Überwachungskameras nicht den Angeklagten zeigte, als ausgesprochen gering. Auch die Körpergröße stimmte überein.

Darüber hinaus war auf den Fotos vom ersten Überfall am Täter eine silberne Halskette zu sehen – eine solche trug auch der 43-Jährige bei seiner Festnahme. Noch am selben Tag des ersten Überfalls hatte er um 1.200 Euro einen Pkw gekauft, wobei er das Fahrzeug mit 50 Euro-Scheinen bezahlte. Ausschließlich solche Banknoten hatte der Täter beim Bankraub ausgehändigt bekommen.

Anwalt erbat Bedenkzeit

An der von zwei Experten festgestellten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten taten sich – zumindest aus Sicht eines unbeteiligten Prozessbeobachters gewisse Zweifel auf. Als sein Rechtsvertreter Günter Harrich nach der Urteilsverkündung mit dem 43-Jährigen die möglichen Rechtsmittel beraten wollte, erzielte er kein Ergebnis. „Er hat gesagt, er hätte etwas unter dem rechten Auge eingepflanzt“, teilte Harrich dem Gericht mit. Der Anwalt erbat daher vorerst Bedenkzeit.