FFP2-Masken
APA/Barbara Gindl
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Coronavirus

Maskenpflicht an fünf Plätzen in Wien

Die Stadt hat im Kampf gegen das Coronavirus eine FFP2-Maskenpflicht verhängt. Sie gilt während des Lockdowns an vorerst fünf belebten Plätzen in Wien. Auch das Krankenanstaltengesetz wird geändert. Verhandlungen über einen längeren Lockdown in Ostösterreich laufen.

  • Donaukanal (Uferbereich und Treppelweg im Bereich zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke)
  • Schwedenplatz
  • Maria-Theresien-Platz bzw. Museumsplatz („MQ-Vorplatz“)
  • Karlsplatz (der Bereich umfasst den Resselpark, den Rosa-Mayreder-Park, den Esperantopark und den Gerardipark)
  • Stephansplatz (rund um den Dom und den Stock-im-Eisen-Platz bis zu den U-Bahn-Aufgängen)

Das sind die Plätze, an denen ab Donnerstag, 1. April 2021, verpflichtend rund um die Uhr FFP2-Masken getragen werden müssen. Es sind Plätze, an denen zuletzt vor allem jüngere Menschen an Nachmittagen und Abenden zusammengekommen sind. Würden Menschen auf andere Plätze ausweichen, werde man auch dort entsprechende Maßnahmen setzen, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).

Hinweise und Beschilderungen an den Plätzen weisen auf die Maskenpflicht hin. Wiener Polizei und Büro für Sofortmaßnahmen des Wiener Magistrats führen Schwerpunktkontrollen durch. Das tragen der FFP2-Maske gilt auch für Radfahrer und Läufer. „Weil es ist ja schwer auch für einen Polizeibeamten dann zu unterscheiden, ob das eine Person ist, die läuft, geht oder schnell geht“, sagte Ludiwg.

Ludwig-Appell: „Situation ernst nehmen“

Er sprach von einer „sehr ernsten Situation vor allem auf den Intensivstationen“. Die Sicherheit der Menschen und die Gesundheit der Bevölkerung habe „oberste Priorität“. Gelten soll die Maskenpflicht während der gesamten Osterruhe. Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums dauert diese bis einschließlich 10. April, weil das Ministerium immer nur zehn Tage verordnen kann. Die Stadt Wien will den Lockdown aber bis mindestens einschließlich 11. April, weil es sich dabei um ein Wochenende handelt. Dazu gibt es die Zustimmung des Ministeriums. Auch eine Verlängerung des Lockdowns über den 11. April hinaus ist laut Ludwig vorstellbar, wenn die Situation in den Spitälern weiter angespannt bleibt.

Maskenpflicht an fünf Plätzen in Wien

Die Stadt Wien hat im Kampf gegen das Coronavirus eine FFP2-Maskenpflicht verhängt. Sie gilt während des Lockdowns an vorerst fünf belebten Plätzen in Wien.

Ludwig betonte, dass es bei der Maskenpflicht natürlich nicht darum gehe, jemanden „zu sekkieren“. Den Menschen müsse vielmehr klar sein, dass es um ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen gehe. Auch junge Menschen seien mittlerweile oft hart getroffen mit mehrwöchigen Aufenthalten auf den Intensivstationen. Er appelliere daher an alle, die Situation ernst zu nehmen und zu Ostern daheim zu bleiben, da aber soziale Kontakte über Telefon und Soziale Netzwerke zu halten.

Dass Ansteckung „durchaus im Außenbereich möglich ist“, bestätigen laut Ludwig Fachleute. „Die Expertinnen und Experten, mit denen ich gesprochen habe, sagen sehr wohl, wenn Menschen auch außen auf sehr engem Raum zusammenstehen oder -sitzen, ist eine Ansteckungsgefahr in sehr hohem Ausaß gegeben“, begründete Ludwig den Schritt für die Maskenpflicht.

„Wien heute“-Reporterin Ludwig vom Donaukanal

„Wien heute“-Reporterin Carmen Ludwig berichtet vom Wiener Donaukanal.

Strafen bleiben gleich

„Wer von der Polizei in den öffentlichen Zonen mit Maskenpflicht beim Nichteinhalten der vorgeschriebenen Zweimeterabstandsregel oder der Maskenpflicht erwischt wird, hat entweder ein Organmandat in der Höhe von 90 Euro in bar direkt bei der Polizei zu bezahlen oder kann mit einer Verwaltungsstrafe von 120 Euro rechnen. Jugendliche – im Alter von 14 bis 18 Jahren – zahlen bei Verwaltungsstrafen die Hälfte, also 60 Euro. Organmandate sind für Jugendliche und Erwachsene gleich hoch, also 90 Euro“, heißt es aus der Wiener Magistratsdirektion.

Kritik an der Maskenpflicht kam von der FPÖ. Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp sieht darin eine „Schnapsidee“, sei doch Experten zufolge das Ansteckungsrisiko im Freien als äußerst gering einzustufen. „Hierbei handelt es sich wieder nur um eine reine Symbolmaßnahme, die keine Covid-Ansteckung verhindert“, so Nepp.

Krankenanstaltengesetz wird geändert

Um die dramatische Situation an den Spitälern in den Griff zu bekommen, wird die Stadtregierung auch eine Änderung des Krankenanstaltengesetzes vornehmen, um mehr Plätze zu schaffen. Das soll über einen flexibleren Einsatz des Personals funktionieren, jedoch ohne Qualitätsverlust, wie Ludwig versicherte.

Niederösterreich verlängert Lockdown ebenfalls

Nach Wien verlängern auch Niederösterreich und das Burgenland den Lockdown bis zumindest 11. April. Die beiden Landeshauptleute, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Hans Peter Doskozil (SPÖ), gaben die Entscheidung Mittwochabend bekannt.

„Während eine bundesweite Strategie weiter ausständig ist und die Ausweitung der Teststrategie im Parlament gescheitert ist“, sei die Lage in Teilen der Ostregion „kritisch“, so Mikl-Leitner. Daher werde Niederösterreich „solidarisch mit Wien“ die vereinbarten Maßnahmen bis 11. April verlängern – mehr dazu in Niederösterreich verlängert Lockdown.

Doskozil hatte die Entscheidung kurz nach Mikl-Leitner verkündet. „Ich dränge seit den ersten gemeinsamen Vereinbarungen in der Ostregion darauf, dass wir weiter möglichst einheitlich vorgehen und einen ungerechtfertigten Fleckerlteppich vermeiden“, so Doskozil – mehr dazu in Auch Burgenland verlängert Oster-Lockdown.