Ein Muslime während des Freitagsgebets in der Moschee beim Hubertusdamm in Wien-Floridsdorf. (3.9.2010)
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com
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Politik

Gericht: Moscheenschließungen rechtswidrig

Die Schließung von sieben Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde Österreich (AKÖ) ist laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig gewesen. Der AKÖ war von der türkis-blauen Regierung im Juni 2018 die Rechtspersönlichkeit entzogen worden.

Das Landesverwaltungsgericht zog damit einen Schlussstrich unter die Moscheenschließungen aus dem Juni 2018, berichtete der „Kurier“. Damals wurden sieben Moscheen in Wien, Oberösterreich und Kärnten geschlossen. 65 Atib-Imame sollten ausgewiesen und die Arabische Kultusgemeinde aufgelöst werden. Das Kultusamt erließ am selben Tag einen Bescheid zur Aufhebung der Rechtspersönlichkeit.

Vorgehen für Anwalt „rechtsstaatlich bedenklich“

Wie die Bundesregierung bekanntgab, habe es in einer der betroffenen Moscheen bedenkliche Predigten gegeben. Außerdem soll die AKÖ zu wenige Mitglieder und eine zu geringe Zahl an Moscheeneinrichtungen gehabt haben, womit sie gegen die Verfassung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) verstoßen haben soll.

Das Kultusamt schloss in ihrem Bescheid die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln aus. Der Rechtsanwalt Georg Rihs, der die AKÖ vor Gericht vertrat, bezeichnete das im „Kurier“ als „rechtsstaatlich bedenkliche“ Vorgangsweise.

Schon einmal aufgehoben

Schon 2019 erklärte das Landesverwaltungsgericht die Maßnahmen für rechtswidrig, weil das Kultusamt der AKÖ keine Möglichkeit gegeben hatte, zu den angeblichen Verstößen Stellung zu nehmen. Das Kultusamt wandte sich daraufhin an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser verwies die Angelegenheit jedoch wieder an das Verwaltungsgericht zurück.

Dieses sollte prüfen, ob die formalen Voraussetzungen für den Bestand der Kultusgemeinde (Zahl der Mitglieder und Moscheeneinrichtungen) vorliegen. Das bestätigte das Gericht nun. Laut IGGÖ erfüllt die AKÖ alle im Islamgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Rechtspersönlichkeit, heißt es im „Kurier“. Der Bescheid des Kultusamts wurde als rechtswidrig aufgehoben.

Kultusamt sieht sich in Entscheidung bestätigt

Das Kultusamt erklärte dazu in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber wien.ORF.at, dass die IGGIÖ jetzt die Rechtsstellung der Kulutsgemeinde geändert habe: „Nur deshalb wurde der Auflösungsbescheid aus dem Jahr 2018 vom Verwaltungsgericht Wien jetzt aufgehoben. Das bestätigt die damalige Entscheidung der Auflösung.“