Gericht

Entlassungen nach Spitalsfeier: Prozessauftakt

Eine etwas andere „Corona-Party“ beschäftigt das Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG). Eine Mitarbeiterin der Klinik Hietzing feierte im Februar ihre Pensionierung. Fast alle beteiligten Kolleginnen wurden entlassen – und wehren sich nun mit Klagen.

Ende Februar feiert eine Hausarbeiterin in der Klinik Hietzing ihre Pensionierung. Es gibt ein Buffet, insgesamt 17 Kolleginnen schauen vorbei, alle Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen in der Klinik. Der Gesundheitsverbund ortet danach „mehrfache Dienstpflichtverletzungen“ und reagierte mit zahlreichen Entlassungen.

Eine vor die Tür gesetzte Mitarbeiterin hat wie 13 weitere, deren Verhandlungstermine in den kommenden Wochen folgen, gegen ihre Entlassung geklagt. Beim Prozessauftakt bekräftigte der Rechtsvertreter der Stadt Wien, der vom Dienstgeber gesetzte Schritt sei gleichermaßen gerechtfertigt wie unumstößlich.

Entlassung nach Spitalsfeier: Prozessauftakt

Eine etwas andere „Corona-Party“ beschäftigt das Wiener Arbeits- und Sozialgericht. Eine Mitarbeiterin der Klinik Hietzing feierte im Februar ihre Pensionierung. Fast alle beteiligten Kolleginnen wurden entlassen – und wehren sich nun mit Klagen.

„Null Toleranz“

Die Mitarbeiterinnen hätten in einem Zimmer ihre Masken abgelegt und „Wange an Wange“ gefeiert, führte Rechtsanwalt Dieter Kieslinger ins Treffen. Dass dies auf einer Station für Onkologie passierte, sei „besonders schwerwiegend“, betonte Kieslinger gegenüber Medienvertretern. Da gebe es „null Toleranz“.

Wie Kieslinger darlegte, wurde seitens der Stadt Wien mit zwei Betroffenen eine einvernehmliche Lösung gefunden, die beide akzeptiert hätten. Die anderen bestreiten dagegen, einen Entlassungsgrund gesetzt zu haben. Im Namen einer ersten Betroffenen bekräftigte Rechtsanwalt Anton Ehm, der seinen Kollegen Thomas Mödlagl vertrat, am ASG: „Ziel ist eindeutig eine Weiterbeschäftigung. Eine so genannte Geldlösung ist ausgeschlossen.“

Entlassung sei „überzogen“

Die Rechtsvertreter der Klägerinnen stehen auf dem Standpunkt, die entlassenen Frauen hätten das Recht gehabt, eine halbstündige Pause einzulegen, und sie hätten in dieser Zeit gegessen und antialkoholische Getränke konsumiert. Sie dafür zu entlassen, sei überzogen. „Auch eine Kündigung ist nach so langen Dienstverhältnissen (die Betroffenen waren teilweise 20 Jahre und länger im Spital beschäftigt, Anm.) nicht drinnen, weil es keinen richtigen Grund gibt“, sagte Ehm.

Die Stadt Wien bestreitet die Behauptung der entlassenen Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen, auch höher gestelltes Personal wäre in der Klinik Hietzing zusammen gekommen und hätte gefeiert. Ein Oberarzt habe anlässlich seines 50. Geburtstags zwar eine Torte in die Arbeit mitgebracht. Man habe diese aber nicht in geselligem Beisammensein verzehrt, betonte Kieslinger, der Rechtsvertreter der Stadt Wien: „Es gab keine Feier.“ Der Arzt habe die Torte „hingestellt, und jeder, der wollte, hat sich ein Stück genommen.“

Zeugen werden im Juni gehört

Hinsichtlich einer Krankenschwester, die möglicherweise an der Feier der entlassenen Mitarbeiterinnen beteiligt war, gibt es laut Kieslinger einen „Auflösungsvorbehalt“. Die Schwester soll einem Patienten einen Krug Wasser geholt haben und dabei an dem Zimmer vorbeigekommen sein, in dem die Pensionierungsfeier stattfand. Sie soll dann gebeten worden sein, Fotos von der Feier zu machen, habe aber nach derzeitigem Wissensstand keine weiteren Aktivitäten gesetzt. Sollte sich herausstellen, dass es doch anders war, „dann werden wir alle gleich behandeln“, deutete Kieslinger für diesen Fall entsprechende arbeitsrechtliche Schritte an.

Die Verhandlung gegen die erste Klägerin wird am 16. Juni fortgesetzt. Neben der entlassenen Frau sollen auch erste Zeugen gehört werden.