„Gemeinsam werden wir die Wohnungsvergabe umfassend evaluieren und konkret weiterentwickeln“, heißt es im SPÖ-NEOS-Regierungsübereinkommen. Seit Anfang des Jahres versucht eine Arbeitsgruppe die Frage zu klären: „Wer bekommt wann eine Gemeinde- oder geförderte Wohnung?“ Noch ist nicht viel bekannt. Dem Vernehmen nach sollen die Anspruchsberechtigten für diese Wohnformen künftig verändert werden.
Auf Notlagen reagieren
In welcher Form, das steht derzeit genauso wenig fest wie der Zeitrahmen. Betroffen sein werden in jedem Fall tausende Wienerinnen und Wiener, heißt es. Die Stadt will etwa bei der Wohnungsvergabe künftig noch mehr auf konkrete Notlagen reagieren.
Ein Beispiel: Jemand lebt in einer Mietwohnung. Die Person kann sich wegen Trennung oder Arbeitslosigkeit die Miete nicht mehr leisten. Dann soll diese Person ein Eintrittsrecht in eine Gemeinde- oder geförderte Wohnung bekommen. Derzeit entspricht das nicht dem begründeten Wohnbedarf als Grundvoraussetzung für einen Anspruch darauf. Details dazu sind aber noch offen, ebenso wie viele andere Punkte, heißt es bei der Stadt.
Erleichterter Zugang
Aktuell gibt es bereits einen zeitlich limitierten, erleichterten Zugang zu kleineren Gemeindewohnungen. Da das Angebot bei Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen größer als die Nachfrage ist, hat die Stadt Ende des Vorjahres bekanntgegeben, dass „Begründeter Wohnbedarf“ bis Ende 2021 als Voraussetzung entfällt. Um in Wien die Möglichkeit einer geförderten Wohnung in Anspruch nehmen zu können, gibt es aber noch weitere Voraussetzungen wie etwa Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz Wien und eine Einkommensobergrenze.