Chronik

Ein Jahr bedingte Haft für Notdienst-Betreiber

Wegen Betrugs hatte sich am Dienstag der Geschäftsführer eines 24-Stunden-Notdienstes vor Gericht zu verantworten. Arbeiten wurden laut Anklage nicht fachgerecht oder vollständig erledigt. Er wurde rechtskräftig zu einer einjährig bedingten Haftstrafe verurteilt.

Laut Anklage wurden in knapp zwei Dutzend Fällen die Arbeiten nicht fachgerecht oder nicht vollständig erledigt bzw. den betroffenen Haushalten die Deckung der Kosten durch die Haushaltsversicherung vorgegaukelt. So wurde bei einem Wasserrohrgebrechen das Leck laut Anklage einfach mit einem schwarzem Klebeband überklebt.

Zu den Opfern zähle eine bekannte Wiener Universitätsprofessorin, der an einem Heiligen Abend für eine unzufriedenstellend ausgefallene Reparatur 4.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Sie erhielt später sogar noch eine Nachforderung in Höhe von 800 Euro, die sie auf ein anderes Konto überweisen sollte.

Freisprüche für zwei Handwerker

Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene 39-Jährige war umfassend geständig. Zwei mitangeklagte gelernte Installateure nahm er in Schutz, die beiden hätten „ganz normale“ Arbeit geleistet. Die Handwerker, denen Verteidiger Philipp Wolm zur Seite stand, wurden – ebenfalls rechtskräftig – freigesprochen. Sie hatten Arbeitsaufträge inklusive einer Kostenaufstellung übernommen und diese nicht hinterfragt. Das einkassierte Bargeld und unterschriebene Auftragsbestätigungen hatten sie dem Firmenchef bei Treffen in Fast-Food-Lokalen übergeben, wo sie auch ihren Lohn ausbezahlt bekamen.

„Menschen in einer Notsituation wurden systematisch und bewusst übers Ohr gehaut. Und das zu ungewöhnlichen Zeiten wie an Wochenenden, in der Nacht und am Heiligen Abend“, meinte der Staatsanwalt eingangs der Verhandlung. Der 39-Jährige habe im Internet mit besonders günstigen Preisen geworben, dann jedoch mitunter „Dinge verrechnet, die nichts mit fachgerechter Reparatur zu tun haben.“