Der Club „Das Werk“ in der Spittelau
ORF
ORF
Wirtschaft

Nachtgastronomen wollen klagen

Seit heute gelten für die Nachtgastronomie strengere Zutrittsregeln. Die Gastronomen fürchten nun um ihre Gäste. Sie wollen mit einer Klage die neue Verschärfung bekämpfen. Laut einer Umfrage wollen rund 40 Prozent der Wiener Betriebe wieder zusperren.

„Wir werden ob der 2-G-Regel in der Nachtgastronomie und der 3-G-Regel für Zeltfeste den Klagsweg beschreiten“, kündigte Nachtgastronomiesprecher Stefan Ratzenberger an. Die Infektionsgefahr sei auf Zeltfesten sicher nicht geringer als in Diskotheken und Co. Auf welchen Wege man vorgehen werde, prüfe man noch. Eine Option sei ein Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die Verordnung, in der man eine Wettbewerbsverzerrung sieht.

Discoöffnungen keine Veranstaltungen

Auch die schwammige Definition für die Nachtgastronomie könne angegriffen werden, diese sei unklar, kritisierte Ratzenberger einmal mehr. Es sei auch keine Option, Discoöffnungen über Veranstaltungsanmeldungen durchzuführen. „Wenn ich in einer solchen Betriebsanlage laufend Veranstaltungen abhalte, ist das völlig unstrittig eine gewerbliche Tätigkeit, die (aus verfassungsrechtlicher Sicht) nicht in das Veranstaltungsrecht passt.“

Menschen tanzen in einer Disco
APA/dpa/Franziska Kraufmann
In der Nachtgastronomie gelten strengere Regeln als etwa bei Zeltfesten

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) verwies am Rande einer Pressekonferenz auf Nachfrage zur Klagsdrohung auf einen „ständigen Austausch“ rund um das Coronavirus und eine Sitzung der Coronavirus-Taskforce. „Österreichweit sehen sich Nachtgastronomen nun mit leeren Diskotheken und Clubs konfrontiert“, bedauert Ratzenberger. Es fehle außerhalb Wiens noch an kostenlosen PCR-Test-Möglichkeiten und insgesamt an ausreichend Impfterminen für die junge Bevölkerung.

Nachtgastronomen halten an Antigentests fest

Der Verband der Österreichischen Nachtgastronomen (VÖNG) will laut Sprecher Ratzenberger auch weiterhin den Eintritt mit Antigentests erlauben, jedoch nur mit einem taggleichen Testergebnis. Dieses System sei seit Monaten in ganz Österreich etabliert, für alle potenziellen Gäste kostenlos und bundesweit möglich in Anspruch zu nehmen. „Die wirtschaftliche Basis wurde der am schwersten getroffenen und über eineinhalb Jahren geschlossenen Branche über Nacht entzogen“, kritisierte er die Verschärfung der CoV-Regeln für Discos und Co.

Selbstverständlich wolle die Nachtgastronomie eine vierte Welle verhindern, stigmatisieren dürfe man sie aber nicht. „Notwendige Maßnahmen tragen wir Nachtgastronomen zur Gänze mit, allerdings hätten wir im Diskurs einen gangbaren Weg angestrebt, der mit sofortiger Wirkung umgesetzt hätte werden können, ohne dabei Existenzen zu zerstören und zu weiterer Verunsicherung und Perspektivlosigkeit zu führen.“

Gastroobmann hält an Impfpflicht-Vorschlag fest

Dass eine Öffnung der Nachtgastronomie nicht sinnvoll gewesen sei, könne man keinesfalls sagen, meinte WKÖ-Gastroobmann Mario Pulker im Ö1-Morgenjournal. Vorher seien die Ansteckungen im privaten Bereich oder auf unkontrollierten Zusammenkünften geschehen – wie etwa am Wiener Donaukanal „ohne einer Aufsicht“. Dass die Regeln für Discos nun strenger würden als auf Zeltfesten, kritisierte Pulker. Zeltfeste müssen allerdings bezirksbehördlich genehmigt werden, wobei auf die CoV-Situation Rücksicht genommen werden sollte.

Pulker betonte am Donnerstag einmal mehr, es müsse erlaubt sein, eine Impfpflicht zu diskutieren. „Selbstverantwortung funktioniert in manchen Bevölkerungsschichten nicht“, sagte Pulker. Er erteilte einer Impfpflicht nur für die Gastronomie eine Absage und verwies auch auf weitere Umfragen, wonach rund zwei Drittel der Bevölkerung für eine solche seien. „Es wird keine Impfpflicht in Österreich geben“, bekräftigte Köstinger am Donnerstag. Aber: Wer die Möglichkeit habe, solle sich impfen lassen.