Ein Mann wird in Handschellen zu einem Mordprozess geführt
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Chronik

Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau

Ein 52-jähriger Mann ist am Freitag am Landesgericht wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll die um sieben Jahre jüngere Frau am 3. Februar erstochen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Stiche in den Hals gab der Angeklagte vor einem Schwurgericht zu, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel nach kurzer Beratung einstimmig im Sinne der Anklage aus. Nachdem ihm das Urteil vom Dolmetsch übersetzt worden war, bat der 52-Jährige nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin um Bedenkzeit.

Lebenslange Haft nach Mord an Ehefrau

Lebenslange Haft lautet das Urteil für einen 52-jährigen Mann. Er soll in einer Asylunterkunft in Favoriten seine Frau mit einem Messer getötet haben.

Flüchtete 2014 nach Wien

Das Paar heiratete in Syrien, 2003 kam ein Sohn zur Welt. Vor dem Bürgerkrieg flüchtete der Angeklagte 2014 nach Wien, zwei Jahre später folgten Frau und Kind. Von diesem Zeitpunkt an sei die Ehe „alles andere als harmonisch verlaufen“, berichtete Staatsanwältin Julia Kalmar den Geschworenen. Der Mann habe der Frau Kontakt zu anderen Männern und ehebrüchiges Verhalten unterstellt, außerdem habe sie ihm ihr gemeinsames Haus in Syrien nicht überschreiben wollen.

Anfang November 2020 wurde die einvernehmliche Scheidung eingereicht, der Mann zog auch aus der ehelichen Wohnung am Stefan-Fadinger-Platz in Favoriten aus. Eineinhalb Monate später wurde der Scheidungsantrag jedoch wieder zurückgezogen, der Ehemann kehrte zur Familie zurück. Angeblich fand eine Versöhnung statt.

Frau wehrte sich

Von Dauer war diese aber nicht. Am Nachmittag des 3. Februar fiel Beamten des Stadtpolizeikommandos Favoriten der desorientiert wirkende 52-Jährige auf, der unweit seiner Wohnung in einem blutgetränkten T-Shirt und mit blutigen Händen herumging. In der Wohnung stießen die Beamten auf die Leiche der Frau.

Der Ehemann wurde festgenommen. Wie nun Gerichtsmediziner Daniele Risser im Grauen Haus darlegte, starb die 45-Jährige infolge von fünf Stichen in den Hals. Verletzungsspuren an ihren Armen deuteten darauf hin, dass sich die Frau gewehrt haben dürfte. Letzten Endes hatte sie dem medizinischen Sachverständigen zufolge aber keine Überlebenschance.

„Wollte nicht, dass sie stirbt“

Die Tatwaffe war ein Obstmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klinge. Der Angeklagte behauptete, die Getötete habe zunächst danach gegriffen. Er habe ihr das Messer abgenommen: „Ich wollte sie beruhigen“. Er habe sich aber „in einem Ausnahmezustand“ befunden: „Da habe ich nichts mehr gesehen. Es war wie ein Schleier auf meinen Augen. Bis jetzt weiß ich tatsächlich nicht genau, was geschehen ist.“ Vermutlich sei er „in Rage“ gewesen, sagte der 52-Jährige. „Ich wollte nicht, dass sie stirbt.“