Hotel Sacher von außen
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Gericht

4,1 Mio. im Hotel veruntreut: Drei Jahre Haft

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Hotels Sacher ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau soll regelmäßig Geld vom Konto der Hotelgruppe auf ihr eigenes überwiesen haben. Laut Anklage ging es um 4,1 Mio. Euro.

War ursprünglich ein Tatzeitraum von neun Monaten mit einem Schaden von 1,03 Millionen Euro inkriminiert, ging es nun um weit mehr. Wie sich nämlich am Ende der strafrechtlichen Ermittlungen herausgestellt hatte, hatte die 49-jährige Chefbuchhalterin bereits seit Jänner 2010 nicht nur dem Hotel, sondern der gesamten Holding regelmäßig Gelder abgezweigt.

Sohn und Tochter versorgt

Sie leitete freigegebene Sammelrechnungen einfach auf ihr eigenes Sparkonto um. Das Geld benötigte die 49-Jährige hauptsächlich für ihren Sohn, der ihrer Aussage zufolge den Drogen verfallen war, einen aufwendigen Lebensstil pflegte und keinen Job hatte. Er soll die Mutter fast täglich um Geld angepumpt haben. Als deren eigene Reserven aufgebraucht waren, vergriff sich die 49-Jährige der Anklage zufolge am fremden Geld. 349 betrügerische Überweisungen konnten ihr nachgewiesen werden. Weil sie ihrer Tochter gegenüber ein schlechtes Gewissen hatte, versorgte sie auch diese finanziell.

Angeklagte
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Angeklagte zeigte sich geständig

Die Angeklagte legte vor einem Schöffensenat ein umfassendes Geständnis ab. „Alles, was gesagt wurde, ist so vorgefallen“, gab die Frau zu Protokoll. Sie selbst habe keine Aufzeichnungen über die eingesackten Beträge geführt. Sie vertraue der Schadensaufstellung des Hotels, in dem sie seit 1990 beschäftigt gewesen war.

Hausarrest mit Fußfessel möglich

Das Urteil – drei Jahre Haft – ist nicht rechtskräftig. Während der Staatsanwalt die Entscheidung akzeptierte, erbat Verteidigerin Astrid Wagner Bedenkzeit. Sollte der Spruch in Rechtskraft erwachsen, hat die 49-Jährige gute Chancen, dass ihr das Gefängnis erspart bleibt. Übersteigt der zu verbüßende Strafteil nicht zwölf Monate, kann dieser in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests verbüßt werden. Ob ein entsprechender Fußfesselantrag genehmigt wird, entscheidet die Leitung der zuständigen Justizanstalt.

Erst heuer aufgeflogen

Die Machenschaften flogen Mitte Jänner 2021 auf – der Bank der Hotel-Gruppe fielen fragwürdige Überweisungen auf, zunächst wurde eine mögliche Geldwäsche vermutet. Der nunmehrige, seit 2014/2015 tätige Geschäftsführer der Hotelgruppe hielt als Zeuge fest: „Es ist allen Experten nicht aufgefallen. Dem Wirtschaftsprüfer nicht, dem Bilanzersteller nicht, Generationen von Geschäftsführern nicht.“ Was die interne Kontrolle betrifft, „müssen wir letzten Endes von einem Multiorganversagen ausgehen“, räumte der Geschäftsführer ein.

Angesprochen auf die Unregelmäßigkeiten, gab die 49-Jährige sofort alles zu. Sie habe aufgrund privater Probleme keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Die Frau war immerhin mehr als 30 Jahre in dem Unternehmen angestellt, sie hatte gleich nach der Schule eine Stelle übernommen. Das Dienstverhältnis wurde schlussendlich einvernehmlich aufgelöst und eine vollständige Schadenswiedergutmachung vereinbart.