Chronik

Blümel gewinnt Klage gegen Twitter-Nutzer

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich am Freitag erfolgreich vor Gericht gegen den Vorwurf der Korruption gewehrt. Ein Twitter-Nutzer hatte der ÖVP-Führung und Blümel namentlich vorgeworfen, „korrupt“ zu sein. Er wurde wegen übler Nachrede verurteilt.

Der Auslöser der Nachricht auf Twitter waren die wochenlangen Berichte über geleakte Chatprotokolle und der Meldung, wonach Blümels Frau während einer Hausdurchsuchung mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll. Auf sozialen Medien sorgten die Enthüllungen für wenig freundliche Postings über Blümel. Dieser sah bei manchen der Äußerungen eine Grenze überschritten und ergriff rechtliche Schritte.

Tweet warf Korruption und Machtgeilheit vor

Der Twitter-Nutzer Wolfgang P. hatte in einem Posting Anfang März ebenfalls Bezug auf die Hausdurchsuchung genommen und unter anderem geschrieben: „Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt.“ Am 20. Juni trat dieses Szenario ein: P. wurde von Blümel wegen übler Nachrede geklagt.

Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn erklärte, endete die Verhandlung mit einer Verurteilung wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen (à 35 Euro), 30 bzw. 1.050 Euro davon unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.

Auseinandersetzung auch mit SJ

Schon im April kam es etwa zu einer Auseinandersetzung mit der Sozialistischen Jugend (SJ). Diese hatte ein Foto des Finanzministers veröffentlicht und mit „Außen fesch, innen korrupt“ kommentiert. Der Streit endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende in der Höhe von 2.000 Euro an das Hilfswerk Wien.