Angeklagter in Prozess um versuchten Raubmord am Landesgericht Wien
ORF
ORF
Chronik

Versuchter Raubmord: 14 Jahre Haft

Neun Jahre nach einem Überfall auf eine Frau ist ein 49-jähriger gebürtiger Chinese in Wien wegen versuchten Raubmords zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte beantragte Nichtigkeit und Berufung, auch dem Staatsanwalt war die Strafe zu niedrig. Die Geschworenen bejahten den Mordversuch mit 6:2 Stimmen. Mildernd bewertet wurde der bisherige Lebenswandel, das teilweise Geständnis und dass es teilweise beim Versuch geblieben war.

Überfall im September 2012

„Ein betroffen machendes Erlebnis, wie fertig das Opfer ist, auf Wienerisch gesagt“, meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer zum Zeugenauftritt des Opfers. Der mittlerweile 49 Jahre alte Mann soll am 28. September 2012 am Alsergrund die Frau überfallen haben, als diese die Einnahmen ihres Bruders zur Bank bringen wollte. Der Angeklagte hatte für diesen Gelegenheitsarbeiten erledigt und wusste, dass die Tageslosung teilweise beträchtlich ausfiel.

Der Anklage zufolge passte der Mann die Frau ab, setzte sich eine selbst gebastelte Maske auf, als sie das Fahrzeug passierte, folgte ihr und schlug ihr ausgerechnet an ihrem 26. Geburtstag von hinten mit einem Holzstiel mit voller Wucht auf den Kopf.

Die junge Frau ließ sich die Handtasche, in der sich 15.200 Euro befanden, trotzdem nicht einfach entreißen. Sie wehrte sich, worauf der maskierte Räuber mit dem Holzstück auf die Frau einprügelte, bis dieses in zwei Teile zerbrach, und stieß ihr einen Teil in den Mund. Obendrein stach er mit einem Messer auf die 26-Jährige ein und fügte ihr laut Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich 20 Schnitt- und Stichverletzungen zu, wovon eine mit Lebensgefahr verbunden war, da sie die Brusthöhle eröffnete.

Weitere Straftaten im Ausland

Der Verdächtige setzte sich ins Ausland ab, wo er weitere Straftaten beging. Nach Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe in Frankreich wurde er im Dezember 2020 an die Wiener Justiz ausgeliefert – seine DNA-Merkmale legten nahe, dass er für das in der Bundeshauptstadt begangene Verbrechen verantwortlich war. Überdies hatte ihn die überfallene Frau eindeutig identifiziert, denn es war ihr gelungen, dem Räuber die Maske vom Gesicht zu ziehen. Sie hatte im Angreifer einen Mitarbeiter ihres Bruders erkannt.

Er habe seinerzeit Geld gebraucht, weil sein Vater in China erkrankt war und er für eine Operation aufkommen sollte. Deshalb habe er sich zum Überfall entschlossen: „Ich wollte nur rauben, nicht töten.“ Das Messer habe er ursprünglich gar nicht verwenden wollen. Schließlich sei er selber zu Sturz gekommen und auf sie gestürzt, da müsse er sie mit der Klinge schwerer verletzt haben. Nach seiner Darstellung habe es lediglich ein Gerangel gegeben.

Damit ließen sich die erheblichen Verletzungen nicht erklären, bezog sich der Staatsanwalt auf die Gutachterin. Dafür seien sie zu zahlreich und zu schwerwiegend. Der Verteidiger des gebürtigen Chinesen verneinte jedoch den Mordversuch und argumentierte, dass „nur eine der Stichverletzungen lebensgefährlich gewesen wären“.