Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die E-Bikes ähnlich sind, aber eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Ausgerüstet sind sie u.a. mit Blaulicht und Folgetonhorn, berichtete das Innenministerium (BMI). Rechtlich gelten S-Pedelecs als Motorfahrräder mit allen für diese verbindlichen Vorschriften (Zulassung inklusive Kennzeichentafel, Versicherung, „Pickerl“- und Helmpflicht).

Ausnahmegenehmigung für Radfahranlagen
Damit die Polizistinnen und Polizisten damit Radfahranlagen benützen dürfen, wurde von der MA 46 der Stadt Wien eine Ausnahmegenehmigung für die beiden Bikes erteilt. Nach dem Probebetrieb am Ende der Radsaison erfolgt eine Evaluierung.

„Ziel ist es, die Zweckmäßigkeit dieser Fahrzeuge im Polizeidienst für mögliche Folgeanschaffungen festzustellen“, so das BMI. „Das Freizeitverhalten der Menschen und auch die Möglichkeiten der Fortbewegung haben sich verändert. Dieser Entwicklung wird durch die Intensivierung des Fahrraddienstes Rechnung getragen“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP).