Gericht

Angreifer hatte Hakenkreuz im Gesicht: Haft

Ein 38-Jähriger ist am Donnerstag nach einer rassistischen Attacke am Landesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt eingewiesen worden. Er soll einen Mann aus dem Kongo getreten und dabei „Ich bin für Hitler“ geschrien haben. Im Gesicht hat er ein Hakenkreuz tätowiert.

Der 38-Jährige hatte im Oktober 2019 einen aus dem Kongo stammenden Mann an einer Straßenbahnhaltestelle zunächst aufs Heftigste beschimpft, ihm dann einen Kopfstoß versetzt und Tritte verabreicht, ehe Passanten eingriffen. Der Täter schrie obendrein „Ich bin für Hitler, der hätte euch alle umgebracht“ und reckte den rechten Arm zum Hitlergruß.

Nicht nur deshalb musste sich der 38-Jährige wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor Geschworenen verantworten. Er trägt auch seine Gesinnung offen zur Schau – auf der rechten Wange hat er sich ein Hakenkreuz tätowieren lassen, auf der linken Wange eine SS-Rune und auf der Stirn die Ziffernkombination „88“, die für „Heil Hitler“ steht. Seine Tattoos hatte der vierfach Vorbestrafte zur Gerichtsverhandlung abgedeckt.

Mandant laut Anwalt „ausgetickert“

Der Angeklagte hinterließ einen befremdlichen Eindruck. Als sich der vorsitzende Richter zu Beginn nach seinem Befinden erkundigte, erwiderte er: „Danke, gut. Und selbst?“ Danach behauptete er, sich an die inkriminierten Tätlichkeiten nicht mehr erinnern zu können. Er lasse sich jedenfalls „nicht fälschlicherweise hier demütigen“, gab er zu Protokoll.

„Er bekennt sich schuldig. Er anerkennt die Zeugenaussagen“, sprang ihm schließlich sein Verteidiger bei. Sein Mandant habe „es anders in Erinnerung“, es sei ihm damals nicht gut gegangen. Weil er gegen Auflagen verstoßen hatte, war der 38-Jährige kurz zuvor aus einer Einrichtung entlassen worden, in der Drogenabhängige behandelt werden. Der Angeklagte sei „ausgetickert“, sagte der Verteidiger.

Opfer: „Ich habe ihm verziehen“

Das Opfer des Übergriffs gab sich als Zeuge versöhnlich: „Ich habe ihm verziehen“, bemerkte der 37-Jährige. Und weiter: „Ich möchte nicht, dass er noch eine auf den Deckel bekommt.“ Daher wollte der Mann zunächst gar nicht aussagen und war erst unter Androhung einer Beugestrafe vom Vorsitzenden dazu zu bewegen, seiner Zeugenpflicht nachzukommen.

„Ich hab’ mich nicht gefürchtet, ich hab’ keine Angst gehabt“, stellte der Mann schließlich fest. Er sei davon ausgegangen, dass der Angreifer „unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen war“. „Die Sache ist für mich Schnee von gestern“, erklärte der Zeuge abschließend, worauf sich der Angeklagte erhob, ihm die Hand schüttelte und sein Gegenüber umarmte.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgte auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens, demzufolge der Angeklagte zwar zurechnungsfähig, infolge einer Persönlichkeitsstörung, die auf jahrelangen Drogenkonsum zurückzuführen sein dürfte, aber als gefährlich anzusehen ist. Ohne die Maßnahmenvollzug vorgesehenen therapeutischen Vorkehrungen wären nach Ansicht des Sachverständigen weitere Straftaten mit schwere Folgen zu befürchten. Der 38-Jährige weist bereits vier Vorstrafen auf.

Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Die Gerichtsentscheidung ist daher nicht rechtskräftig.