Pflegepersonal im Operationssaal in KH Nord
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Politik

Coronavirus-Bonus kommt im Dezember

Nach monatelangem Hin und Her ist es jetzt so weit: Im Dezember wird in Wien der 500-Euro-Coronavirus-Bonus für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Reinigungskräfte ausbezahlt. Das hat die Stadt jetzt bestätigt.

„Der Bonus geht an alle Berufsgruppen im Gesundheitsverbund, die Patientenkontakt hatten, egal ob mit Corona-Patienten oder nicht, und den Mindestabstand nicht einhalten konnten. Das sind rund 25.000 Menschen“, sagte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gegenüber Radio Wien. Die Auszahlung werde „im Lauf des Dezembers“ erfolgen.

Auch in den sieben Wiener Ordensspitälern wird der Bonus noch im Dezember ausbezahlt, bestätigte ein Sprecher. Wie viele Anspruchsberechtigte es gibt, wollte der Sprecher nicht nennen. Laut Gewerkschaft bekommen ihn rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bonus für Pflegerinnen und Pfleger

Vielleicht sind Sie auf dem Höhepunkt der Corona-Krise auch einmal auf Ihren Balkon gestanden und haben für die Mitarbeiter in den Pflege- und Sozialbereichen geklatscht. Das hat die Frauen und Männer an der vordersten Corona-Front gefreut, gereicht hat es Ihnen aber nicht. Es wurde ihnen auch finanzielle Anerkennung ihrer Arbeit versprochen. Nach monatelangem Hin und Her ist es jetzt so weit.

Richtline des Ministeriums musste präzisiert werden

Bereits Mitte Mai hatte die türkis-grüne Bundesregierung die steuerfreie Prämie von durchschnittlich 500 Euro für Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal angekündigt, einen Monat danach wurde die Sonderzahlung (erweitert um Reinigungskräfte und Personal in stationären Reha-Einrichtungen) im Nationalrat beschlossen. Dann gab es eine entsprechende Richtlinie des Gesundheitsministeriums. Diese musste allerdings präzisiert werden, und liegt jetzt seit Oktober vor.

Laut Ministerium sind „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenanstalten und zum anderen Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal, das in stationären Betreuungs- und Pflegediensten, in der Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen sowie in der teilstationären Tagesbetreuung tätig ist, umfasst. Überdies wurden auch die in den mobilen Diensten tätigen Pflege- und Betreuungskräfte berücksichtigt“.

Nicht anspruchsberechtigt sind: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Ordinationsassistenzen und ausgelagertes Sicherheits- und Reinigungspersonal. Laut Ministerium haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass an alle Empfängerinnen und Empfänger 500 Euro ausbezahlt werden.

Kritik von Gewerkschaft

Für die Prämie wurden das Pflegefondsgesetz und das COVID-19-Zweckzuschussgesetz dahingehend geändert, dass Zweckzuschüsse des Bundes an Länder, Gemeinden und an bestimmte Krankenanstaltenträger vorgesehen wurden. Denn die Krankenanstalten verrechnen mit dem Land als Zwischenstation, das Land rechnet dann die Kosten mit dem Bund ab. Und das bereitet Gerald Mjka von der Gewerkschaft vida ein wenig Sorge. Denn es sei „nicht immer ganz leicht abgrenzbar, wer den Bonus bekommen soll und wer nicht. Wir haben Sorge, dass einige Krankenhäuser auf den Kosten sitzen bleiben“, so Mjka.

Außerdem seien die Spitäler bei der Prämie – weil es auch eine Form der Anerkennung sei – „großzügig“ bei der Auszahlung im Hinblick auf die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie bekommen, meint der Gewerkschafter. So gewährt die Stadt die Prämie defacto allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsverbund, die nicht in der Verwaltung tätig sind.

Ministerium: „Definition der Bezieher nicht möglich“

Vom Gesundheitsministerium heißt es dazu: „Dabei ist eine genaue Definition des Bezieherinnen- und Bezieherkreises einer ‚Coronaprämie‘ durch den Bund weder verfassungsrechtlich möglich noch beabsichtigt. (…) Auch fällt die Vollziehung in den angesprochenen Bereichen ganz überwiegend in die Zuständigkeit der Länder. Die Beurteilung der Frage, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit den besonderen Erfordernissen der Pandemie außerordentliche Zuwendungen erhalten sollen und die Finanzierung derartiger Belohnungen für die unter erschwerten Umständen erbrachten Arbeitsleistungen bleiben weiterhin primär die Aufgaben der jeweiligen Arbeitgeber.“

Mjka kritisiert weiters, dass Rettungssanitäterinnen und -sanitäter keinen Anspruch haben. „Sie haben ja auch die Patientinnen und Patienten herumgefahren und versorgt. Und wenn es um eine Impfpflicht im Gesundheitswesen geht, sind sie eingeschlossen, den Bonus bekommen sie aber nicht“, so Mjka. Das sieht auch Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes, so. „Das ist eigentlich nicht in Ordnung und hinterlässt ein schlechtes Bild der Politik bei unseren Mitarbeitern“, so Foitik.

Laut Ministerium soll „der vom Bund geleistete Beitrag zur Finanzierung auch (…) keineswegs aussagen, dass andere Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch COVID-19 nicht auch vermehrten Belastungen ausgesetzt waren“.